EU-Diktatur durch Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon, der nach dem Scheitern der EU-Verfassung diese durch die Hintertüre wieder einführen soll und die EU-Bürokratie zu ganz erheblicher Macht verhilft (ein „Ermächtigungsgesetz“ nannte ihn der parteilose Henry Nitzsche, MdB), ist trotz seiner Brisanz komplett unbekannt.
Ob die Deutschen die neue EU-Verfassung, die faktisch das Grundgesetz abschafft, haben wollen oder nicht, das werden sie natürlich wieder einmal nicht gefragt. Die Details des Lissabonner Vertrages sind so erschreckend, daß der renommierte Staatsrechtler Prof. Schachtschneider davon spricht, daß sich Deutschland auf dem Weg in eine Brüsseler Diktatur befindet. Er sieht den Tatbestand des Widerstandes erfüllt, den das Grundgesetz gegen jeden garantiert und zur Pflicht macht, der das Grundgesetz abschaffen will. Und genau das beabsichtigen Bundestag und Bundesregierung – und nur die Iren haben Europa vor dem EU-Totalitarismus erst einmal bewahrt.
Unter der EU-Variante des „Kampfes gegen den Terror“ wird durch den Lissabonner Vertrag durch die Hintertüre sogar die Todesstrafe wieder eingeführt. Und bei „Aufstand“ und „Aufruhr“ gilt das Tötungsverbot nicht mehr. Im Klartext: Nach den Bestimmungen des Vertrages von Lissabon wäre ein Schießbefehl gegen die Leipziger Montagsdemonstranten in der damaligen DDR erlaubt, ja sogar Pflicht gewesen. Was die Sowjets 1989 nicht taten, die EU macht’s künftig bei ähnlichen Ereignissen möglich.
Prof. Schachtschneider, der auch die Verfassungsklage gegen Lissabon namens des CSU-MdB Peter Gauweiler vertritt, nimmt eine schonungslose Analyse der EU-Pläne vor