Patient Schweiz – Rezepte für eine Genesung

 

Patient Schweiz – Rezepte für eine Genesung

Ausgearbeitet von Christian Frehner, Schweiz

 

Die neue Schweiz vor 200 Jahren

Am Wiener Kongress, der vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815 stattfand, wurden unter der Beteiligung der Mächte Europas die noch heute gültigen Grenzen der Schweiz festgelegt.

Beim sogenannten Zweiten Pariser Frieden vom 20. November 1815 verpflichteten sich die Signaturstaaten, die Unverletzlichkeit und Unabhängigkeit der Schweiz innerhalb dieser Grenzen zu garantieren. Im Gegenzug ver-pflichtete sich die Schweiz, in künftigen Konflikten neutral zu bleiben.

In der Schweiz folgte die Restauration mit dem Bundesvertrag durch die an der Existenz der Schweiz interes-sierten Mächte. Dieser Bundesvertrag stellte die völkerrechtliche Grundlage der Schweizerischen Eidgenossen-schaft von 1815 dar. Dieses sehr einfache Grundgesetz sollte bis 1847 die staatsrechtliche Basis der Schweizer-ischen Eidgenossenschaft bilden.

Ein offener und ungelöster Streitpunkt war die Sonderbundfrage. Diese führte 1847 zum Sonderbundeskrieg und schliesslich 1848 zur Ersetzung des Bundesvertrages durch die Bundesverfassung. Der Sonderbundskrieg war ein Bürgerkrieg in der Schweiz. Er dauerte vom 2. bis zum 29. November 1847 und war die letzte militärische Auseinandersetzung auf Schweizer Boden. Als Ergebnis wurde durch die Bundesverfassung vom 12. September 1848 die Schweiz vom Staatenbund zum Bundesstaat geeint.

Dass die Schweiz die beiden Weltkriege mehr oder weniger unbeschadet überlebt hat, ist hauptsächlich ihrer ausgeübten und von den Kriegsmächten respektierten Neutralität zuzuschreiben.

 

Die Neutralität der Schweiz

Neutralität ist ein absoluter Begriff und Zustand, was bedeutet, dass er nicht relativiert werden kann. Auch Schwangerschaft ist ein solcher absoluter Begriff, denn entweder ist eine Frau schwanger oder nicht. Gelebte Neutralität bedeutet, dass in keinerlei Weise irgendeine Parteinahme ausgeübt wird. Neutralität bedingt, dass diese fortwährend gilt, also nicht je nach Fall angewendet wird. Die Parteinahme irgendwelcher Art, auch mini-mal, ist ein Verstoss gegen die Neutralität und zerstört diese automatisch. Neutralität in einem umschriebenen Bereich, z.B. auf Staatsebene oder privat, gilt also umfassend, ausnahmslos und dauerhaft. Im internationalen Umgang der Staaten untereinander wird unterschieden zwischen Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik. Dies führt zu einer Relativierung von Neutralität und deshalb zu deren Ausserkraftsetzung und Zerstörung, bzw. zur Vortäuschung falscher Tatsachen bzw. zu Selbstbetrug. Fakt ist, dass wenn sich alle Staaten der Erde gegenüber allen anderen neutral verhalten würden, gäbe es keine zwischenstaatliche Kriege und somit endlich ein frucht-bares Terrain für den seit Tausenden von Jahren von vielen ersehnte ‹Frieden auf Erden›.

Eine tatsächlich gelebte und kommunizierte Neutralität würde für die Schweiz folgendes bedeuten:

  • keine Sanktionen

  • keine Waffenlieferungen an Kriegsparteien

  • keine Mitgliedschaft in Bündnissen, die gegen andere Staaten usw. gerichtet sind und welche die eigene Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen

  • keine Einmischung irgendwelcher Art in die Gegebenheiten und Belange anderer Staaten.

Neutralität lässt jedoch zu, dass auf konkretes Ersuchen von untereinander zerstrittenen Ländern Vermittlungs-missionen durchgeführt werden (‹Mediation›). Auch beratend zu sein, ist bei offiziellem Ersuchen erlaubt.

Eine Föderation mit einem anderen Land einzugehen und gleichzeitig die Neutralität zu wahren bedingt, dass beide Staaten in gesetzgeberischer, finanzieller und freiheitlicher usw. Hinsicht über einen qualitativ gleich hohen Entwicklungsstand verfügen.

Die Neutralität der Schweiz auf Staatsebene schränkt wirtschaftliche Beziehungen nicht ein, sondern lässt solche ausdrücklich zu, sofern bilaterale Abkommen auf Augenhöhe abgeschlossen werden.

Internationale gemeinnützige und sportliche Beziehungen sind ebenfalls mit der Neutralität vereinbar, sofern damit keine politischen Zwecke verfolgt werden. Ebenfalls nicht eingeschränkt sind selbstverständlich die Ansich-ten und Meinungen aller Privatpersonen im Hinblick auf Geschehnisse im In- und Ausland.

Dass gelebte Neutralität auf privater Ebene viel Streit, Leid und Not und sogar Mord und einen verfrühten Tod verhindern würde, sei hier als Gedankenanstoss angefügt.

Durch die Beteiligung der Schweiz im Frühjahr 2022 am Sanktionsregime der westlichen Mächteallianz (NATO/-USA und EU) gegen Russland im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg wurde die Neutralität der Schweiz nicht nur beschädigt, sondern zerstört. Die offizielle Schweiz hat sich bildlich gesprochen selbst ins Knie geschossen und entblösst sich vor aller Welt als Beispiel regierungsmässiger Unfähigkeit und schleicht nun wie ein um Anerkennung bettelnder Hund um die Beine der ‹Herren des Westens›.

Die Behauptung seitens USA, Grossbritannien und EU usw., dass im Krieg in der Ukraine die Demokratie der westlichen Wertegemeinschaft verteidigt wird, entspringt einem mentalen Zustand, der durch das Märchen ‹Des Kaisers neue Kleider› von Hans Christian Andersen treffend dargestellt wird. Dass es sich zudem bei der EU ein-deutig um keine Demokratie handelt, sondern um eine machtpolitisch-bürokratische Diktatur, ist offensichtlich, denn abgesehen vom eunuchenhaften EU-Parlament ist kein einziges EU-Gremium als direkt vom Volk gewählt legitimiert. Was die NATO betrifft, von der weiter unten noch die Rede sein wird, ist diese ein nach dem letzten Weltkrieg auf Initiative des US-Präsidenten Harry Truman von den USA als Verteidigungsbündnis gegen den Kommunismus gegründeter Staatenbund, der sich nach der Auflösung der Sowjetunion anfangs der 1990er Jahre zu einem weltweit agierenden Angriffsbündnis gewandelt hat, das realistisch gesehen einer Söldnerarmee der USA entspricht, unter deren Fittiche inzwischen rund 30 Länder zwischen Island und der Türkei als Trittbrettfahrer bzw. Vasallen mitmarschieren.

 

Die direkte Demokratie der Schweiz

Nebst dem bis vor kurzem weltweit anerkannten Neutralitätsstatus ist die sogenannte ‹direkte Demokratie› das zweite Alleinstellungsmerkmal der Schweiz im internationalen Vergleich. Unter diesen Begriff subsummiert sich die Tatsache, dass in der Schweiz der Souverän, d.h. die Stimmbevölkerung, explizit der ‹Chef› bzw. jene politische Instanz ist, der bzw. die die Gesetze und die Verfassung erstellt bzw. bewilligt. Da das Stimmvolk jedoch weder den Bundesrat, die sogenannte Exekutive bzw. Regierung der Schweiz, noch die Mitglieder der Gerichte auf Bun-desebene oder die Staatssekretäre usw. wählen oder abwählen kann, handelt es sich beim ‹Sonderfall Schweiz› nicht um eine echte Demokratie, sondern bestenfalls um eine Halbdemokratie. Immerhin hat die Schweizer Bevölkerung, im Gegensatz zu allen anderen Ländern der Welt, das Recht, mittels Initiative und Referendum Verfassungs- und Gesetzesartikel zu bestimmen, zu ändern oder aufzuheben. Ausserdem hat sich in der politisch-en Schweiz die Gewohnheit ergeben, die grössten Parteien anteilmässig in die Regierung einzubinden (‹Konkor-danz›), was für eine gewisse regierungsmässige Konstanz sorgt, dies im Gegensatz zu anderen Ländern, wo ein mit laufenden Regierungs-Personalwechseln verbundenes Oppositionssystem gegeben ist, das eine langfristige Aufbauarbeit behindert.

 

Anamnese

Am 6. Dezember 1992 stimmten Volk und Stände (= Kantone) der Schweiz äusserst knapp gegen den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), und zwar mit 50,3 gegen 49.7% der Stimmen und 18 gegen 8 Kantone. Vorausgegangen war ein massiver Drohkulissenaufbau durch das Politikestablishment und die Wirtschaftsverbände. Der Schweizer Bevölkerung wurde damit gedroht, dass eine Ablehnung des Beitrittsgesuchs praktisch den wirtschaftlichen Ruin der Schweiz und den Rückfall in frühere Armut zur Folge haben werde. Dank der Gegenkampagne einer kleinen Gruppe um den Schweizer Jahrhundertpolitiker Christoph Blocher konnte der Beitrittsversuch abgewehrt werden, was zur Folge hatte, dass die Schweiz bislang (anfangs 2024) weder ein Mitglied der Europäischen Gemeinschaft (EG) noch der Europäischen Union (EU) wurde und wirtschaftlich, gesellschaftlich und freiheitlich markant besser dasteht als alle EU-Länder. Die Schwarzmalerei hatte sich als hohles Geschwätz und Manipulationsversuch seitens der inländischen ‹Eliten› (‹Classe politique›) herausgestellt. Und wie inzwischen bekannt wurde, durch Freigabe von Bundesrats-Protokollen nach 30jähriger Sperre, kann das Verhalten des damaligen Bundesrates mit Fug und Recht als Schändlichkeit sowie als feige und landesverräterisch beurteilt werden. Damals ging es um den Beitritt zum EWR, als eine Art ‹Trainingslauf zum Beitritt zur EG›, und leider sind nun seit längerer Zeit wieder Leute in höheren Chargen von Politik und Wirtschaft dabei, die Schweizer Bevölkerung durch erneute Drohkulissen und Anwendung sogenannter Salamitaktik zu einem Beitritt zur EU-Diktatur zu verführen (und einige zusätzlich heimtückisch sogar zum ‹Kriegsförderungsverein› NATO).

 

Der Staat als lebender Organismus

Ein Staat ist ein begrenztes Gebiet auf der Oberfläche der Erde, der im Laufe langer oder kurzer Zeiträume – vielfach durch kriegerische Handlungen – Menschen einheitlicher oder unterschiedlicher Sprachen, Traditionen, Religionen, körperlicher Merkmale, Lebensweisen und technischen Möglichkeiten und Nutzungen sowie Kultur als Nation und Land beherbergt und ihnen Heimat bietet.

Der Zustand eines Staates ist abhängig von vielerlei Faktoren, wie u.a. Klima, Ökosystem, natürliche Ressourcen, Bildungssystem, Kultur, Gemeinschaftssinn, zivilisatorischer Fortschritt, Lebenserwartung, Gesundheitsversor-gung, usw. Ein Staat kann als gesund bezeichnet werden, wenn das individuelle Wohl im Einklang steht mit dem Gemeinwohl, wenn die Finanzen allgemein im Lot sind, wenn in der Bevölkerung eine hohe Zufriedenheit herrscht bezüglich Balance von Privatsphäre und Öffentlichkeit, wenn die Redefreiheit umfassend respektiert wird bzw. intakt ist, wenn die Stärkeren den Schwächeren helfen, wenn Eigenverantwortung und Arbeitsamkeit als Tugenden gelebt werden und kriminelles Tun nur minimal vorhanden ist und konsequent geahndet wird.

 

Gesundheitsgefährdung

Die Gesundheit eines jeden Organismus ist sowohl von aussen als auch von innen gefährdet. Im Fall des ‹Patien-ten Schweiz› erfolgt die exogene Gefährdung aus vielen verschiedenen Quellen, wovon die beiden gefährlichsten hier kurz mit ein paar wenigen Aspekten angesprochen sind:

  • Die EU: Sie bildet in der Form der Gesamtheit ihrer Mitglieder einen sogenannten Binnenmarkt und die Euro-zone. Aufgrund der unterschiedlichen wirtschaftlichen Strukturen und Voraussetzungen bei der Gründung und im Rahmen von Erweiterungen sowie durch Misswirtschaft und unrealistischen Visionen (Euro, usw.) treibt die EU auf ein wirtschaftliches und politisches Fiasko zu. Die Schuldenberge wachsen rasant in Richtung Staatsbankrott. Da das Nicht-EU-Mitgliedsland Schweiz im Herzen von Europa seinen ökonomischen und gesetzlichen Freiraum nutzt und wirtschaftlich (noch) besser dasteht, wird durch erpresserische Drohungen versucht, die Schweiz als guter und zuverlässiger Zahler sich zu unterwerfen bzw. sich einzuverleiben.

  • Die USA: Die Enthüllungen durch Julian Assange und Edward Snowden beweisen, dass die anglo-amerika-nische Geheimdienstkrake ihre Tentakel nicht nur beim ‹Feind› als zusätzliches ‹Nervensystem› implantiert hat, sondern auch bei ihren ‹Freunden› (legendär das Mithören von Angela Merkels Handy› durch die Ameri-kaner). Gleichermassen infiltrieren die mit den US-Geheimdiensten verbandelten US-amerikanischen Inter-net- und Technologie-Konzerne mittels Soft- und Hardware weltweit sämtliche Kommunikationssysteme. Dabei lenken die USA von dieser Tatsache dreist ab, indem frech eine Gefährdung seitens der Chinesen und Russen als ‹Gefährdung der demokratischen freien Welt› proklamiert wird. Derweil laufen seit Jahren aus den USA An- und Übergriffe auf den Finanzplatz Schweiz (Nachrichtenlose Vermögen, Bankgeheimnis, …), wobei bezüglich der ‹Finanzschlupflöcher› im eigenen Land (Delaware etc.) donnerndes Stillschweigen herrscht. Die NATO, von der bereits die Rede war, ist funktional als ein Anhängsel der Streitkräfte der USA zu betrachten, weil US-Amerika sowohl die Einsatz- bzw. Kriegsgebiete auswählt als auch bei den Einsätzen die Leitung innehat, alles koordiniert und einen Grossteil finanziert.

 

Die endogene Gefährdung der Schweiz lässt sich ebenfalls an ein paar Beispielen aufzeigen:

  • Wie bereits im Vorfeld der EWR-Abstimmung 1992, sind politisch-ideologische und wirtschaftliche Kräfte auch jetzt wieder bestrebt, die Schweiz schleichend als Teil- oder Vollmitglied in die EU zu führen bzw. sie zumindest der Entscheidungsgewalt des Europäischen Gerichtshofs zu unterstellen (‹fremde Richter›).

  • Durch Bildungsmangel und fehlende Logikanwendung in den politischen Schaltstellen wie auch in Teilen des Volkes wird daraufhin gearbeitet, die von den Vorfahren erkämpften und die Schweiz auszeichnenden hohen Werte direkte Demokratie und gelebte Neutralität zu zerstören. Der Beitritt zur EU hätte zwingend die Beschä-digung der direkten Demokratie zur Folge.

  • Die einseitige Propaganda und der Moralismus im sogenannten Mainstream-Journalismus und den öffentlich-rechtlichen Medien, die Feindbilder generieren, anstatt Konflikte und Geschehen aus verschiedenen Perspek-tiven zu beleuchten und so aufzubereiten, dass die Bevölkerung sich ein eigenes Bild machen kann, trieft vor ‹transatlantischer Uncle-Sam-Blindheit› und ist eine unakzeptable Zumutung und ein fieser Angriff auf die Vernunft der Abonnenten und Bezahler von Zwangsgebühren.

  • Bestrebungen, die Schweizer Armee grundsätzlich und immer tiefer in die NATO-Strukturen einzubetten, widerspricht wie erwähnt der Neutralität und führt zu einem ‹Mitgegangen, Mitgefangen›-Effekt bei krieger-ischen Interventionen, und ganz konkret zu einer massiven Sicherheitsgefährdung der Schweiz als Kriegs-partei.

  • Weigerung der Mehrheit der politischen Räte auf Bundesebene, Verfassungs- und Gesetzesartikel anzuwen-den und umzusetzen (Masseninitiative, Asylmissbrauch, Eigentumsgarantie, keine Waffenlieferungen an Kriegsparteien, …).

  • Vorauseilender Gehorsam bzw. Strebertum im Umgang mit dem Ausland, besonders gegenüber der EU und der Europäischen Menschenrechtskommission.

  • Fehlender Wille, die Schweiz als eigenständigen Staat mit eigenen Interessen zu schützen und mutig und standfest aufzutreten.

  • Feigheit vor dem Ausland und Feigheit gegenüber sich selbst als Bürger/in.

  • Moralismus, Gutmenschentum und Herrenreiterei anstatt Kooperation und Bemühung um Verständnis für andere Ansichten, Lebensentwürfe und Staatsformen usw.

  • Blinde KI-Anwendungseuphorie sowie Realitätsflucht durch Suchtverhalten in der Nutzung elektronischer Geräte, was zu einer mentalen Verdummung führt, indem man ‹andere für sich selbst denken lässt›, anstatt alles selbst logisch zu überdenken und zu bedenken.

 

Rezeptierung

Im Gegensatz zum einzelnen Menschen, der, wenn mit einer Krankheit oder einem Unfall konfrontiert, sofort und direkt Heilungs- oder Linderungsmassnahmen usw. einleiten kann (sofern er die notwendige mentale und diszi-plinarische Kraft und Motivation aufbringt), benötigt ein Land, das in seinem inneren Zustand gesunden will, eine Vielzahl von Massnahmen, die aufeinander abzustimmen sind. Dabei sind Prioritäten zu setzen und logische Ab-folgen zu planen, was bei der Umsetzung Zeit benötigt und in einer Demokratie aufgrund von Mehrheits-beschlüssen voranzutreiben ist. Soll alles human ablaufen, ist eine permanente neutrale Aufklärung der Stimm-bevölkerung über Vor- und Nachteile erforderlich, und zwar bis es dem letzten Hinterwäldler dämmert, dass tatsächlich Handlungsbedarf besteht.

Die Bevölkerung ist aufklärerisch der Erkenntnis zuzuführen, dass das Naturgesetz von Ursache und Wirkung auch in der Schweiz gilt und dass nur mit der Anwendung von Logik, Nüchternheit, Zielstrebigkeit und Gemeinsinn usw. der ‹Karren Schweiz› aus dem Schlamassel gezogen und auf ein sicheres Terrain gebracht werden kann. Ohne gemeinsame Anstrengung einer ‹mental gereiften› Mehrheit der Bevölkerung ist keine Heilung möglich.

 

Das Rezept in Kurzform

  1. Echte Neutralität

  2. Echte Demokratie

  3. Friedlichkeit

  4. Rechtsicherheit

  5. Gesunde Finanzen

  6. Selbstverantwortung und Widerstandskraft

 

  1. Echte Neutralität

Die beschädigte Neutralität der Schweiz ist auf staatlicher Ebene umgehend vollständig wiederherzustellen.

Das bedeutet u.a.:

  • Die Schweiz erklärt offiziell und weltweit, dass sie ab sofort permanent strikte Neutralität auf allen Ebenen ausüben wird und dass sie alle Länder ersucht, dies zu respektieren.

  • Alle bestehenden Sanktionsmassnahmen sind unverzüglich aufzuheben; sogenannte Umgehungsgeschäfte sind nicht erlaubt.

  • Die Schweiz tritt aus der UNO aus, da diese als politisches Machtinstrument missbraucht wird (Sicherheitsrat mit Vetorecht) und einen weitgehend religiös-ideologisch geprägten Debattierclub darstellt.

  • Die Mitgliedschaft der Schweiz bei allen politisch-parteiischen Organisationen wird auf Verfassungsstufe verboten. Eine Ausnahme bildet die Mitgliedschaft bei einer notwendigen Nachfolgeorganisation der UNO, sofern in dieser alle anderen Länder der Erde Mitglied geworden sind, wenn in dieser alle Länder gleichwertig sind und wenn nur einstimmige Beschlüsse gelten (Stimmenthaltung ist akzeptabel).

  • Die Schweiz kündigt die Mitgliedschaft bei der Europäischen Menschenrechtskommission und dem dazu-gehörigen Gerichthoff, wie auch die Mitgliedschaft beim Europarat. Die Bestimmungen der Genfer Konvention gelten weiterhin.

  • Es ist aber weiterhin erlaubt, dass weltweit tätige Organisationen wie die UNO, Unicef, Olympisches Komitee, usw. ihren Sitz in der Schweiz haben, sofern sich diese nicht in die internen Belange der Schweiz einmischen.

  • Bilaterale Wirtschaftsabkommen der Schweiz mit anderen Ländern sind weiterhin möglich, wenn die Interes-sen, Rechte und Pflichten der Vertragspartner ausgeglichen sind, wenn das Abkommen kündbar ist und die Rechtsetzungskompetenz der Schweizer Bevölkerung nicht beeinträchtigt wird.

  • Es ist eine strikte Trennung zwischen Staat und Religion einzuhalten, was heisst, dass staatliche Institutionen keinerlei finanzielle und dienstleistungsmässige Kooperationen mit Kirchen und weltanschaulichen Gemein-schaften usw. eingehen dürfen, weil nur so die Neutralität der Schweiz als Staat gewährleistet werden kann. Religion ist Privatsache – Ideologie ebenso.

  • Die Schweiz stellt ihre guten Dienste als unparteiische Vermittlerin allen willigen Ländern auf Anfrage weiter-hin zur Verfügung.

 

  1. Echte Demokratie

Die Schweiz wird das erste Land in der Geschichte der Erde, das eine echte Demokratie einführt und auch lebt. Dazu ist die Verfassung entsprechend wie folgt zu erweitern:

  • Die Stimmbevölkerung wählt neu auf Bundesebene nebst dem National- und Ständerat (die zahlenmässig in ihrer jetzigen Form beibehalten werden) auch den Bundesrat und die Gerichte, und zwar für eine Dauer von (Vorschlag) 10 Jahren. Wiederwahl ist nicht möglich.

  • Die Mindestalter auf Bundesebene, um gewählt werden zu können, beträgt (Vorschlag) 40 Jahre, dies um eine gewisse vorangehende Berufs- und Erwerbstätigkeit und Lebenserfahrung zu gewährleisten.

  • Das Wahlverfahren für National- und Ständerat wird dahin geändert, dass jene Personen in die dem betreffen-den Kanton zustehenden Sitze gewählt sind, die am meisten Stimmen erhalten haben (und zwar über alle Parteigrenzen hinweg). Dieses Prinzip gilt auch auf kantonaler und Gemeindeebene. Listenverbindungen sind nicht mehr gestattet.

  • Der Bundesrat wird vom Volk aus einer Gruppe von Personen gewählt, die von einem ebenfalls vom Volk befristet zu wählenden Fachgremium als für die Führungsaufgabe geeignet erachtet werden. Es gibt einen einzigen Wahlgang. Die 7 Personen mit der höchsten Stimmenzahl sind gewählt.

  • Die Richterkandidaten werden ebenfalls durch ein vom Volk befristet zu wählendes Fachgremium auf Eignung geprüft. Die Wahl erfolgt jedoch nicht durch das Gremium, sondern durch das Los, weil dem Volk die notwen-dige Expertise fehlt.

  • Nach Abschluss der politischen Reorganisation werden politischen Parteien aufgelöst, weil in jeder Hinsicht das Wohl der Schweiz als Sozialwesen und eigenständiger Staat Maxime ist, und nicht ideologische und religi-öse Partikularinteressen.

  • Gewählte Personen dienen nur dem Wohl der Gesamtbevölkerung. Bei wiederholtem Verstoss ist eine Person umgehend ihres Amtes zu entheben, wobei der Ersatz aus der letzten Wahl nachrückt, d.h. die Person mit der höchsten Stimmenzahl der Nichtgewählten.

  • Es gilt nach wie vor das Subsidiaritätsprinzip, was heisst, dass was auf Gemeindeebene geregelt und entschie-den werden kann, auch dort geschehen soll, also im direkten Einflussbereich des lokalen Stimmvolkes.

 

  1. Friedlichkeit

Die bisher nach aussen und innen propagierte bewaffnete Neutralität der Schweiz ist eine unbewaffnete Neu-tralität umzuwandeln bzw. zu entwickeln.

 

  1. Begründung

  • Ein Land ohne Armee ist ein Land, in dem das friedliche Miteinander nicht nur symbolisch, sondern beispiel-gebend gelebt wird. Ein solcher Entscheid des Volkes ist ein Zeichen der Stärke und ein humanes Reifezeugnis, und keine utopische Schwärmerei oder Schwäche.

  • Ein Land ohne Armee ist ein Land, das nicht in Gefahr ist, von einer fremden Armee zerstört zu werden, denn wo keine waffenmässige Verteidigung ausgeübt wird, ist eine Zerstörung sinnlos. Das Prinzip basiert auf der Logik, dass militärische Verteidigung bei einem militärischen Angriff von aussen Zerstörung, Tod und Not im eignen Land garantiert. Realistisch gesehen ist die Schweizer Armee sowieso viel zu klein und unfähig, einen massiven Angriff mittels Flug- und Raketenwaffen abzuwehren. Und wer mit einem Guerillakampf ‹liebäu-gelt›, im dichtbesiedelten Gebiet der Schweiz, sollte sich das Beispiel Gazastreifen bildlich vergegenwärtigen.

  • Die Wahrscheinlichkeit, dass eines der umliegenden fünf Länder die Schweiz angreift und besetzen will, ist äusserst gering.

  • Entgegen der auf Russophobie und Kalter-Krieg-Mentalität basierenden Realitätsvernebelungs-Propaganda in der ‹westlichen Wertegemeinschaft› (inklusive deren Presse), die Russland imperiales Gehabe (Eroberungs-drang) unterstellt, ist realistisch gesehen die Wahrscheinlichkeit, dass Russland eine wirklich neutrale, unpar-teiische Schweiz angreift und besetzen will, praktisch bei null, und zwar aus folgenden Gründen: 1. ist Russland nicht die Sowjetunion, die sich nach dem Weltkrieg als Warschauer Pakt nicht unbegründet gegen die ‹west-lichen Siegermächte› abgrenzte; 2. ist Russland kein imperiales Land wie die USA, da es mit seiner riesigen Landesfläche und den vielen Völkern genug mit sich selbst beschäftigt ist, um alles friedlich zusammenzu-halten und die Grenzen zu schützen; 3. ist Russland bezüglich Energie, Erze und Landwirtschaft usw. praktisch das einzige autarke Land der Erde, kann also unabhängig von anderen Ländern existieren; 4. ist Russland personell gar nicht in der Lage, die europäischen Länder militärisch-infrastrukturmässig flächendeckend zu besetzen und zu kontrollieren, dies besonders auch deshalb, weil vermutlich über 90% der russischen Bevöl-kerung weder Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch usw. spricht, was die dauerhafte Besetzung von Europa von vornherein verunmöglicht; 5. duldet Russland verständlicherweise keine US-Raketen in der ‹Pufferzone› entlang seiner Grenzen, von Finnland über die Ukraine, Georgien bis Kasachstan und weiter, wie dies im Vergleich von den USA ebenfalls niemals geduldet würde, wenn China oder Russland in Mexiko oder Kanada Raketen aufstellen würden.

  • NB: Beim Krieg in der Ukraine handelt es sich um eine Art kriegerische Anomalie, denn im Vergleich zu den beiden Weltkriegen sowie den danach von den durch die USA/NATO geführten Kriegen (Korea, Vietnam, Libyen, Afghanistan, Irak, Syrien, Serbien, Somalia, …) und gegenwärtig im Nahen Osten ist es in der Ukraine erstmals und ausnahmsweise nicht die Zivilbevölkerung, die den grössten Blutzoll zu erleiden hat (als ‹Kollateralschäden›), sondern die Soldaten auf beiden Seiten. Der Grund dafür liegt darin, dass Russland keinen Krieg gegen die ukrainische Bevölkerung führt und offensichtlich sich nicht das ganze Land einverleiben will, sondern gegen das korrupte ‹Bandera-Regime› und seinen ‹präsidialen Waffenbettler› kämpft, die eine NATO-Mitgliedschaft anstreben, was Raketen an Russlands Grenzen bedeuten würde. Der Stellvertreterkrieg zwischen der NATO und Russland in der Ukraine, mit den einseitigen massiven Waffenlieferungen, der Propaganda und den Sanktionen in nie zuvor erlebtem Umfang usw., kann tatsächlich als sonderbarer und unkonventioneller Weltkrieg bezeichnet werden.

  • Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass die Schweiz doch von einer fremden Macht besetzt würde, steht bereits fest, dass dies nicht von Dauer sein wird, was die Geschichte beweist, nämlich dass noch jede Gross- bzw. Eroberungsmacht ihren Zenit erreicht hat, danach aber verlottert und verschwunden ist. Der blö-de Spruch, lieber tot als unfrei, zeugt von ideologischem Fanatismus und fehlender Selbstverantwortung dem eigenen Leben gegenüber, denn schliesslich zählt in erster Linie die Freiheit des Denkens, d.h. die innere Freiheit, die auch dann funktioniert, wenn rundum Mauern und Gitter hochgezogen werden.

  • Wer ohne mentale Scheuklappen die politische Gesamtlage auf der Erde betrachtet (was in ihrer Vielschichtig-keit wohl kaum vollständig erfassbar ist), sieht klare Zeichen für die Entstehung einer multipolaren Länder-welt, den zivilisatorischen Niedergang der USA, den wirtschaftlich-politischen Verrottungsprozess der EU-Diktatur sowie eine wachsende explosive Unzufriedenheit in den Bevölkerungen aufgrund der unfähigen und ideologisch verseuchten Regierungsfiguren. Und dass die NATO-Drohkulisse dauerhaft ‹zur Kenntlichkeit entstellt› sein wird, ist aufgrund der bevorstehenden totalen militärischen Niederlage der Westmächte in der Ukraine unvermeidbar.

 

  1. Massnahmen

  • Die Schweizer Milizarmee ist sukzessive aufzulösen und in eine Hilfs- und Katastrophenschutzorganisation umzuwandeln, die bei den zukünftig zu erwartenden Naturkatastrophen kompetent und wirksam zum Einsatz kommt.

  • Offiziell bewaffnet bleiben die Polizei- und Grenzschutzkräfte, die für den Schutz der Schweizer Bevölkerung zuständig und dafür gesetzlich klar befugt und verantwortlich sind. Diese Schutzkräfte sind organisatorisch, zahlenmässig und materiell der Bedrohungslage und dem Ordnungsbedarf angepasst zu führen. Durch den Wegfall der Militärausgaben stehen dafür die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung.

  • Bezüglich Waffen und deren Anwendung haben nichttödliche Systeme Vorrang, d.h. Waffen, die einen Menschen ausser Kraft setzen, ihn aber nicht töten.

  • Das Völk wählt ein Kontrollgremium, das darüber wacht, dass Versuche in Richtung Polizei- und Überwach-ungsstaat im Anfangsstadium erkannt und dem Volk gemeldet werden.

  • Alle schweren Waffen wie Panzer, Haubitzen und andere Angriffswaffen sind zu verschrotten.

  • Wo sinnvoll, können die Militärgelände in Naherholungsgebiete für die Bevölkerung bzw. als Rückzugsgebiete für Flora und Fauna aufgewertet werden.

 

  1. Rechtssicherheit

  • Basierend auf den obgenannten Massennahmen ist die Bundesverfassung durch entsprechende Artikel zu ergänzen. Insbesondere ist explizit aufzuführen, dass jederlei Bestrebung, die Rechte der Stimmbevölkerung als Souverän der Schweiz zu beschränken, verboten und ausnahmslos zu bestrafen ist.

  • Alle geplanten Verfassungs- und Gesetzesänderungen sind vorgängig genaustens dahin zu überprüfen, welchen Nutzen sie bringen, und welche Vor- und Nachteile bei einer Einführung resultieren. Dies erfolgt auf eine neutrale Weise und derart formuliert, dass die Stimmbevölkerung sich eigene Gedanken machen und demgemäss informiert und frei entscheiden kann.

  • Bestehende Gesetze und Verfassungsbestimmungen sind einzuhalten bzw. anzupassen oder aufzuheben, wenn sich im Laufe der Zeit und gemäss dem Fortschritt Handlungsbedarf ergibt. Dabei ist bei der Auslegung der Sinn und die Absicht eines Gesetzes zu berücksichtigen, d.h. eine Paragraphenreiterei ist zu vermeiden. Es stehen immer die Gerechtigkeit, Gleichbehandlung und das individuelle und Gesamtwohl im Zentrum.

  • Das Strafrecht gilt für alle Landesbewohner im gleichen Ausmass. Für vom Volk gewählte Personen gelten keine speziellen gesetzlichen Immunitäten oder Vorrechte.

  • Zuzüger aus dem Ausland, die hier arbeiten und/oder sich niederlassen wollen, müssen innerhalb einer zu bestimmenden Zeitspanne gewisse Bedingungen erfüllen, damit sie weiterhin in der Schweiz bleiben dürfen (Sprache, Einkommen/Selbstbesorgung, Gesetzestreue).

  • Wer über kein legales Aufenthaltsrecht in der Schweiz verfügt, darf keine direkte finanzielle Unterstützung erhalten. Das Überleben bis zur Ausreise darf nur durch materielle Beiträge (Gutscheine für Essen und Notschlafstellen) sichergestellt werden.

  • Die Strafmassnahmen orientieren sich am Prinzip ‹Opferschutz vor Täterschutz› und ‹Resozialisation ja, aber nur bei echtem Bemühen›. Im Zweifelsfall gilt immer das Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft.

 

  1. Gesunde Finanzen

Es gilt der Grundsatz: Zuerst erwirtschaften und sparen, dann ausgeben.

  • Ziel des Staates muss sein, die Steuerbelastung der Bevölkerung möglichst gering zu halten, was bedeutet, dass vom Staat nur Aufgaben übernommen und Ausgaben getätigt werden, die vom Volk bestimmt wurden und die notwendig sind, um das Gesamtwohl der Bevölkerung gegen innen und aussen sicherzustellen.

  • Solange auf der Erde noch eine Geldwirtschaft herrscht, liegt die Aufsicht beim Staat, der zusammen mit der Nationalbank umgehend interveniert, wenn das Gesamtwohl des Landes oder der Gemeinden usw. gefährdet ist.

  • Der Staat sorgt dafür, dass das Privateigentum geschützt und im Geldverkehr die Möglichkeit gesichert bleibt mittels Bargeld anonym Käufe usw. zu tätigen. Diese Freiheit ist auch gegenüber dem Ausland sicherzustellen, d.h. die Staatsbürger sind vor dem Zugriff vom Ausland zu schützen.

  • Die Behörden haben alle Vorkehrungen zu treffen, dass kaufen und verkaufen auch bei einem langfristigen Stromausfall panikfrei möglich ist.

  • Hypotheken zur Finanzierung des Baus und der Sanierung von Gebäuden usw. müssen betragsmässig geringer sein als das notwendige angesparte Eigenkapital.

  • Der Nachwuchs ist im Elternhaus oder spätestens in der Schule im haushälterischen Umgang mit Geld zu schulen, damit die Gefahr einer späteren Verschuldung und finanziellen Misswirtschaft minimiert wird.

 

  1. Selbstverantwortung und Widerstandskraft

Der Gesundheitszustand eines Staates bzw. Landes zeigt sich am mentalen und physischen sowie zivilisatorischen Zustand der Bevölkerung. Das heisst, wenn Gemeinsinn, Freiheitswillen, Hilfsbereitschaft, Offenheit, Zuverlässig-keit, Arbeitsamkeit, Skepsis, Sparsamkeit, Naturliebe, Nüchternheit, Lernwillen und Vernunft sowie Langzeitper-spektive usw. in der Bevölkerung in grossem Mass gelebt werden, dann sind dies beste Bedingungen für einen gesunden Staat und eine freie Gesellschaft.

Ein gesundes, lebendiges und lebenswertes Staatsgebilde Schweiz benötigt dafür also Menschen, die engagiert, interessiert, überwiegend mental gesund sind und die mit kritischem Blick auf jegliche geplante gesetzliche Regelung schauen und ihre bürgerliche Verantwortung tragen.

Dass sich die Schweiz momentan im Krankenstatus befindet, hat nebst den oben aufgeführten Ursachen und Gefährdungen damit zu tun, dass in ihrem Innern viele ‹parasitäre Bazillen› am Werk sind, die nicht das Wohl der Schweiz als geordnetes und geschätztes Heimaltland aktiv schützen und fördern, sondern aufgrund von Selbst-hass und Minderwertigkeitskomplexen usw. ‹bocken› und ihr Heil in einer fremden ideologischen ‹Fata Morgana› zu finden wähnen.

Eine Gesundung der Schweiz als Gemeinwesen und lebendige Gemeinschaft wird grundsätzlich dadurch ermög-licht, dass die Menschen einerseits lebenslang eine Selbsterziehung pflegen, und andererseits indem der Erzie-hung im Elternhaus und in der Schule u.a. die notwendige Ernsthaftigkeit und Konsequenz gewidmet wird, was u.a. bedeutet:

  • Mit gutem Beispiel vorangehen, d.h. selbst einen anständigen Lebenswandel, eine anständige Sprache, gute Manieren, Toleranz, Verständnis und liebevolle Zuwendung pflegen.

  • Sich selbst befleissigen, unvoreingenommen und aufmerksam durch die Welt zu gehen, um zu lernen, Glau-ben und Meinung von der Realität zu unterscheiden, wie auch um zu vermeiden, durch Propaganda und Mis-sionierung der Dummheit zu verfallen und sich als ‹mentale Zombies› fernsteuern zu lassen.

  • Die Kinder sind ab Geburt als vollwertige Menschen zu behandeln, die in ihrem strebenden Lerneifer laufend Fragen stellen, die wohlwollend nach bestem Wissen und ohne missionarische Ausuferung beantwortet werden sollen, und, wenn man eine Antwort nicht weiss, dass dies auch ehrlich zugegeben wird.

  • Kindern muss die Gelegenheit gegeben werden, in der freien Natur Erlebnisse zu gewinnen und durch soziale Interaktion mit anderen Kindern zu lernen, Rücksicht zu nehmen, aber auch sich durchzusetzen und Verzicht zu üben usw.

  • Während den ersten 7 Jahren sind Kinder davor zu schützen, unbegleitet irgendwelche elektronische Medien (TV, Internet, ‹Games›) nutzen zu können, damit sie ihre eigene Phantasiekapazitäten und ihre innere Kreativi-tät usw. entdecken und entwickeln können.

  • Sobald Kinder Frage bezüglich Sterben und Tod stellen, ist ihnen altersgerecht die Realität zu erklären, was auch gilt, wenn Fragen zur Entstehung und Zeugung von Menschen aufkommen. Dies ist wichtig, damit die Kinder sich schon frühzeitig Gedanken darüber machen können, dass das Leben endlich ist und dass sie in ihrem Leben mit Verlust und Tod umgehen zu lernen haben, was bedeutet, dass es sich lohnt, die Lebenszeit stets fürs Lernen zu nutzen (nicht nur Schulwissen, sondern auch Tugenden) und nicht das Dasein mit Scheinen-Wollen und Tand-Anhäufen zu vergeuden.

  • Kinder haben aber auch zu lernen, dass ein verantwortungsvoller Erwachsener zu sein bedeutet, dass man nicht schon als Teenager Eltern wird, sondern zuerst einen Beruf erlernt und Lebenserfahrung sammelt. Und wenn nach Erreichen des 30. Altersjahres ein Kinderwunsch besteht sowie ein liebevoller, zuverlässiger und charakterlich belastbarer Lebenspartner gefunden wurde, gilt es sehr gut zu überlegen, ob die Umstände geeignet sind, um überhaupt ein Kind, oder maximal zwei, zu zeugen und dann gemeinsam während rund 20 Jahren erzieherisch-begleitend verpflichtet zu sein. Dies basiert auf der Tatsache, dass das globale Bevölker-ungswachstum – und in der Schweiz die Massenzuwanderung – das Grundübel ist, das ALLE anderen Grossprobleme laufend verschärft und noch unlösbarer macht, nämlich indem die Zahl der Konsumenten von Ressourcen und Verursacher von Emissionen ins Unermessliche anwächst und unsere Erde immer mehr durch Ausräuberung erkranken lässt. Und es ist den Kindern und Jugendlichen klar und wiederholt zu vermitteln, dass Probleme nur dann gelöst werden, wenn sie an deren Ursache angepackt werden, was hinsichtlich einer Rettung des Planeten nur möglich ist, wenn die Zahl der Geburten bis auf weiteres viel tiefer ist als die Todeszahlen, mit einem Zielwert von global unter 1 Milliarde Menschen. – Dass stets quantitatives Wachstum auf einer begrenzten Fläche nicht intelligent und nachhaltig ist, versteht sogar ein Primarschüler.

  • Die Kinder haben auch darin belehrt zu werden, dass es eine Tatsache ist, dass der Mensch für alles was er tut oder nicht tut selbst verantwortlich ist, und dass die Gefühle und Emotionen, die er spürt, von ihm selbst ausgelöst wurden, und zwar durch sein Denken. – Wenn er z.B. zuversichtlich und gelassen denkt, dann hat er andere Gefühle und Stimmungen, als wenn er sich stresst oder Stress von aussen zulässt, oder wenn er sich irrig als ärmsten Menschen der Welt sieht. Und wenn er weiss, dass was geschehen ist, nicht rückgängig gemacht werden kann, animiert ihn dies vielleicht, sich auf das zu konzentrieren, was laufend selbstbestimmt positiv in die Zukunft getan werden kann – und soll.

  • Jede in der Schweiz niedergelassene Person, Frau oder Mann oder Zwitter, hat im Zeitraum zwischen 20 und 30 Jahren einen mindestens einjährigen Zivildienst zum Wohle der Mitmenschen und der Gesellschaft und/oder der Natur zu leisten, wobei die Kosten für Unterkunft und Essen sowie Versicherung usw. vom Staat getragen werden. Schwangerschaft gilt nicht als Befreiungsgrund, im Gegensatz zu erheblicher mentaler und/oder physischer Invalidität/Beeinträchtigung. Ziel dieses Dienstes ist es, dass junge Menschen einen Sinn fürs Gemeinwohl entwickeln und einen sinnvollen Beitrag leisten, z.B. in der Betreuung von pflegebedürftigen und vereinsamten Personen, deren Anzahl infolge der demographischen Entwicklung voraussichtlich zuneh-men wird. Alternative können im Landwirtschaftsbereich Bodenbearbeitung von Hand ausgeübt, Auffors-tungen (Sauerstoffspender!) getätigt oder in Biodiversitätsflächen Pflegearbeiten durchgeführt werden, usw. usf.

  • Grundsätzlich ist alles dafür zu tun, dass der Nachwuchs einen Sinn im Leben sieht, dass er Fähigkeiten lernt, um sich mit den Problemen und Anforderungen der Technik und Gesellschaft kompetent zu befassen, und um zu lernen, einen Text zu verstehen, der nicht nur aus kurzen Sätzen von 5 bis 6 Worten besteht (wie seit vielen Jahren in vielen Zeitungen so gehandhabt), sondern wie der aktuelle hier mit Sätzen, die mehrere Zeilen umfassen.

  • Schliesslich sind die Kinder und Jugendlichen dahingehend aufzuklären und zu schulen bzw. zu belehren, darauf achtzugeben, sich nicht in virtuellen Welten zu verlieren und die künstliche Intelligenz (KI) für sie denken zu lassen. Das bedeutet auch, dass sie sich der Gefahr bewusst werden, dass wenn sie ihre Inspiration und Kreativität an KI delegieren, sie schrittweise und unmerklich an Vernunft- und Verstandeskapazität ein-büssen und ihr Gehirn einem Verkümmerungsprozess überlassen. (Notiz am Rande: Dieser Essay wurde hundertprozentig ohne Nutzung von KI verfasst.).

 

Schlussfolgerungen

Wer sich bemüht hat, die Gesamtheit der oben aufgeführten Verbesserungs- bzw. ‹Heilungsempfehlungen› zu lesen, zu überdenken und eigene Schlüsse zu ziehen sowie weiterführende Konsequenzen in Betracht zu ziehen, wird erkennen, dass grundsätzlich eine ‹Heilung der gesundheitlich angeschlagenen Schweiz› möglich ist, dies jedoch nur dann, wenn die auf die einzelnen ‹Organe› einwirkenden ‹Giftstoffe› massiv vermindert werden und gleichzeitig das Immunsystem gestärkt wird, was wie beim Menschen hauptsächlich dadurch möglich ist, indem gesunde, aufbauende und realistische Gedanken gepflegt werden, wodurch die Psyche in einem ausgeglichen-harmonischem Zustand gehalten werden kann. Ein solcher mentaler Zustand führt nämlich zu einer erhöhten Widerstandskraft im Hinblick auf aller Art möglicher Problemstellungen und Gefährdungen, denen auszuwei-chen in der stets rascher aus den Fugen geratenden Welt nicht umfänglich möglich ist.

Als ein Mensch, der nicht an den Schalthebeln der politischen, militärischen und wirtschaftlichen Führungsebe-nen sitzt, bleibt einem immerhin die Freiheit, sich aus der Herde der im ‹Mainstream› schlafwandlerisch dahin-treibenden Masse derart auf festen Boden zu entfernen, dass eine neutrale, realistische und zweckmässige Standortbestimmung möglich wird. So lassen sich dann Strategien und Verhaltensweisen sowie eine Bewusst-seinshaltung entwickeln, die darauf ausgerichtet sind, einerseits die eigene Lebenszeit langfristig zu erhalten, und andererseits den eigenen privaten Entscheidungsspielraum möglichst gross zu gestalten sowie die private Autarkie zu verteidigen. Dies bedeutet u.a., dass Vorsorgemassnahmen eingeleitet und durchgeführt werden, die verhindern, dass man selbst bei den kommenden, drohenden gesellschaftlichen und umweltmässigen ‹Kalamitäten› zu den ersten Opfern gehört und an Vermögen, Leib und Leben geschädigt wird. Konkret an ein paar Beispielen heisst das u.a., dass Aspekte wie Wohnen in gefährdeten Zonen, Beteiligung an gewaltsamen Demonstrationen, fehlender Notvorrat, usw. usf. entweder vernachlässigt oder zielstrebig verbessert werden können. Und als Maxime Nr. 1 gilt nach wie vor: Konzentration auf das, was persönlich durch Eigeninitiative geändert werden kann, und interessiert, bewusst und nachdenklich zur Kenntnis nehmen, was nicht direkt beeinflusst werden kann, aber trotzdem im Auge zu behalten ist.

 

Herzliche Grüsse aus Deutschland an unser Schweizer Nachbarland!

Auch wir – der friedlich und freiheitlich denkende und demokratisch lebende Teil der Bevölkerung – hier in Deutschland, in Europa und der ganzen Welt streben ebenso nach Neutralität, beständigem Frieden und echter Demokratie mit Volksabstimmungen auf alle Regierungsebenen, damit jeder von uns als einzelner Mensch wie auch als Teil der eigenen Bevölkerung und der gesamten Menschheit dadurch endlich in der Lage versetzt wird, durch aufrichtige Friedensbemühungen, sämtliche Kriege, das weltweite Wettrüsten und alle Massenvernich-tungswaffen sowie alle Militärs mit deren lebensfeindlichen und alles vernichtenden Armeen, mit dem ganzen damit verbundenen Tod, dem schrecklichen Leid und den sinnlosen Zerstörungen aller Art Einhalt zu gebieten und das Ganze ein für alle Mal endlich abzubauen und aufzulösen, um danach wiederum die dadurch freigesetz-ten Steuergelder in Billionenhöhe wieder in Bildung, Forschung, das Gesundheitswesen, Wirtschaft, Arbeit, Infra-struktur, Aufforstung, Klima-, Natur- und Umweltschutz usw. usf. fliessen zu lassen. – Rebecca Walkiw