Bevölkerungswachstum ohne Ende? - Schluss mit dem Tabu!

Bevölkerungswachstum ohne Ende? – Schluss mit dem Tabu!

von Christian Frehner, Schweiz

Seit mehr als 30 Jahren bemühen sich die Mitglieder der FIGU, der Menschheit und insbesondere den Regierenden bewusst zu machen, dass die rasante Bevölkerungszunahme auf der Erde eine ungeheure Gefahr darstellt und umgehend gestoppt werden muss, und dass danach eine Reduktion auf ein planetenverträgliches Mass zu erfolgen hat. (Dieses erträgliche Mass wurde damals gemäss unseren Berechnungen auf 529 Millionen Menschen festgelegt, weil dadurch sichergestellt werden kann, dass für diese Bevölkerungszahl die Ressourcen im Überfluss vorhanden sind, dass die Regenerationsfähigkeit der Natur erhalten bleibt und der Tier- und Pflanzenwelt grosse Gebiete verbleiben, wo sich diese ungestört entwickeln kann.) Wir fühlen uns zu dieser Aufklärung verpflichtet, weil wir erkannt haben, dass sich das Schicksal der Menschheit an der Lösung bzw. Nichtlösung dieses grössten aller drängenden Probleme unserer Zeit entscheidet. Die Überbevölkerung ist tatsächlich der massgebende Problemfaktor, denn je mehr Menschen auf der Erde leben, desto grösser werden alle anderen Probleme, und desto mehr steigt der Bedarf an Energieträgern wie Erdöl, Erdgas und Uran, aber auch an Süsswasser, Wohnraum und Nahrung usw. Im Gleichmass mit dem Bevölkerungswachstum und der zunehmenden Kaufkraft wachsen Abfälle, Abgase, Abwärme und Lärm, und riesige, ehemals fruchtbare Bodenflächen verschwinden unter Asphalt und Beton oder versalzen und trocknen aus. Apropos Ressourcen: Es ist doch wohl ein massgeblicher Unterschied, ob auf der Erde täglich 7500 Millionen statt 500 Millionen Mittagessen zubereitet werden (mit Holz, Gas oder Strom), ob statt 2 Milliarden (= 2000 Millionen) treibstoffverbrauchende und abgasproduzierende Fahrzeuge, Flugzeuge und Heizungen ‹nur› deren 50 Millionen im Einsatz sind, oder ob 2000 Millionen oder lediglich ein paar Dutzend Millionen Menschen in Trockengebieten Wasser verbrauchen. Die Sachlage ist derart leicht verständlich, dass man sich fragen muss, warum das Thema nicht täglich in den Medien prominent behandelt wird, und man kommt nicht um den Eindruck herum, dass das Überbevölkerungsproblem verdrängt wird. Diese Schlussfolgerung ist naheliegend, und tatsächlich kommt dieses Ignorieren in Anbetracht der Wichtigkeit dieses Problems und der Dringlichkeit einer entsprechenden Lösung schlicht einer sträflichen Vernachlässigung der Informationspflicht gleich.

 

Der Umgang mit dem Thema Überbevölkerung kann verglichen werden mit einem Ozeandampfer, der mit voller Kraft geradewegs auf eine Gruppe Eisberge zusteuert, derweil

- die Besatzung mit den Passagieren darüber streitet, dass der Preis der Fahrkarten sinken und die Löhne der Angestellten steigen sollen;

- kritisiert wird, dass der Motor eine falsche Farbe aufweist oder dass zuwenig Treibstoff getankt wurde und vor dem Erreichen der nächsten Tankstelle ausgehen werde, worauf die Beschwichtigung folgt, dass sich das Problem mit etwas Gottvertrauen von selbst lösen wird, denn sicher werde unterwegs jemand eine neue Energiequelle finden oder entwickeln;

- in der Steuerkabine diskutiert wird, ob die Mannschaft paritätisch aus Vertretern verschiedener Länder zusammengesetzt werden muss, wobei eine Fraktion darauf beharrt, dass sie bei sämtlichen Entscheiden über ein Vetorecht verfügen muss;

- die Journalisten an Bord Berichte über die Liebschaften einzelner Passagiere verfassen, wobei einige unter ihnen sich immerhin besorgt darüber zeigen, dass die Zahl der Eisberge in Sichtweite ungewöhnlich ansteigt.

Und derweil fährt der Dampfer mit unverminderter Geschwindigkeit geradeaus.
 

In etwa entspricht diese absurde Situation dem Zustand der Länder und Regierungen unserer Erde, aber auch jenem des Grossteils der Massenmedien.

Beschäftigt man sich etwas genauer mit dieser Misere, dann taucht unweigerlich die Frage auf, warum jene Kreise, Organisationen und Parteien, die sich den Schutz der Umwelt auf die Fahne geschrieben haben und lautstark und mit teilweise theatralischen Aktionen für Nachhaltigkeit im Umgang mit den natürlichen Ressourcen plädieren und die vehement nach Massnahmen gegen den Klimawandel und dessen Auswirkungen schreien, sich wie der Teufel vor dem Weihwasser scheuen, das Grundübel aller grossen Probleme unserer Zeit endlich offen anzusprechen! Im grossen Massstab wird Geld gesammelt für den Schutz von Delphinen und Haien beim industriellen Fischfang, für den Schutz von Mooren, Magerwiesen, Regenwäldern und Vogelarten, für den Bau von Trinkwasser-Brunnen in Afrika, aber auch für Lebensmittelhilfe bei regelmässig auftretenden Dürren sowie für das Aufpäppeln von streunenden Hunden und Katzen, usw. usf. Und werden dann all die vielen Prospekte und Sammelaufrufe, die in unseren Briefkästen landen, genauer unter die Lupe genommen, stellt man fest, dass darin kaum jemals auch nur ein kleiner Hinweis zu finden ist, dass die meisten dieser Probleme überhaupt nur deshalb derart akut werden konnten und sich diesbezüglich Gegenmassnahmen aufdrängen, weil auf unserem Planeten seit 300 Jahren die menschliche Populationszahl richtiggehend explodiert ist und noch immer unvermindert rasant weiterwächst. Und tritt der seltene Fall ein, dass die Überbevölkerung thematisiert wird, fehlt praktisch immer der Hinweis auf praktikable und konkrete Massnahmen gegen diese ungeheure Bedrohung unserer Zivilisation!

Der Mensch hat leider die Tendenz, vor dem realen Elend der Mitmenschen, das in den nicht selten gestellten, manipulierten und häppchenweise servierten TV-Bildern nur ansatzweise aufblitzt, die ‹inneren Augen› zu verschliessen, und er zieht es häufig vor, den Kopf in den Sand zu stecken, in der Hoffnung, dass sich alle Probleme von selbst lösen werden. Vergeblich! Was im Privatbereich nämlich vorkommen kann, dass nach dem Schlaf ein Kopfschmerz verschwunden oder ein Ärger abgeflaut ist, funktioniert leider auf globaler Ebene nicht im gleichen Rahmen. Wenn eine Erdölquelle versiegt ist, ist es unrealistisch zu erwarten, dass diese nach einem Jahr wieder gefüllt ist, und die offenbar zunehmende Zahl von durch schwere Unwetter ausgelösten Katastrophen wird nicht kleiner, nur weil sich die in potentiellen Überschwemmungsgebieten lebenden Menschen dies so wünschen oder erhoffen.

Die Weigerung vieler Menschen, auf das Erkennen von Missständen ein entsprechendes verantwortliches Handeln folgen zu lassen, führt dazu, dass entweder mit Scheuklappen durchs Leben gerast oder in die Scheinwelt der Wohnzimmer-Altäre (= Fernsehgeräte) eingetaucht wird, wo sich die Menschen durch die altbekannte ‹Brot und Spiele›-Beruhigungsmethode einlullen lassen und vielfach entweder in körperliche und bewusstseinsmässige Trägheit oder zerstörende Aggressivität verfallen. Dies ist nicht nur in den industrialisierten Gesellschaften der Fall, sondern gleichermassen in grossen Gebieten der sogenannten Schwellenländer, wo die Welt vielfach durch die ‹Brille› realitätsferner TV-Serien wahrgenommen wird; verbunden mit entsprechender Frustration, wenn die Diskrepanz zwischen der ‹Traumwelt› und dem realen Alltag ins Bewusstsein dringt.

Einer der Hauptgründe dafür, dass das heisse Eisen «Stopp dem Bevölkerungswachstum» in allen Ländern – vielleicht mit Ausnahme von China sowie Indien vor ein paar Jahrzehnten (jedoch mit unbefriedigenden Resultaten) – nicht angefasst wird, liegt darin, dass effektive und konkrete Massnahmen mit einem Tabuthema eng verknüpft sind, nämlich mit der Sexualität und, damit verbunden, dem berechtigten Schutz der menschlichen Intimsphäre. Jede Massnahme gegen die Überbevölkerung tangiert nämlich zwangsläufig den Gebrauch der primären Geschlechtsteile, und kaum jemand ist willig, sich bei seinen sexuellen Aktivitäten von irgendwem, geschweige denn vom Staat, dreinreden zu lassen! Und so läuft die Produktion von menschlichen Nachkommen in sehr vielen Ländern noch immer auf Hochtouren. Natur und Umwelt gehen zur Sau, während der Grossteil der Personen an den Schaltstellen der Macht (in Politik, Wirtschaft und Medien), die sogenannten Eliten, noch Öl ins Feuer der Unvernunft giessen mit ihrem gebetsmühlenartigen Ruf nach «Wachstum, Wachstum, Wachstum». Nichts gegen Wachstum, wenn es um Lebensqualität geht, oder um innere Werte wie Liebe, Frieden, Harmonie und Weisheit. Und nichts gegen Wachstum in dem Sinne, dass Ernten besser ausfallen, weil die Pflanzen robuster gegen Schädlinge sind (und wenn dabei erst noch Geschmack und Mineraliengehalt steigen würden). Nur, in der Regel ist nicht diese Art Wachstum gemeint, sondern das stetige Ansteigen der Börsenkurse (Stichwort Quartalsergebnisse mit ihrer damit verbundenen kurzfristigen Sichtweise), die Mehrung von Reichtum sowie das Anwachsen der Konsumentenschar (Märkte), damit letztere immer mehr zweifelhafte und eigentlich unnütze Produkte kauft, was wiederum den Verbrauch kostbarer Ressourcen unnützerweise noch mehr beschleunigt. Das Resultat: Immer günstigere Produkte in immer schlechterer Qualität und mit geringerer Lebensdauer. Gewinnmaximierung, hohe Boni und überrissene Lohnzahlungen, die in keinem Verhältnis zur Leistung stehen, Lottogewinne, Zweit- und Drittwohnungen, Luxus, ein Leben in Saus und Braus: Reines materielles Wachstum, wohin man schaut, selbst in den sogenannten Drittweltländern, wo eine kleine Bevölkerungsschicht wie die Maden im Speck auf Kosten des armen Volkes parasitiert. Möglichst hoher Ertrag mit möglichst wenig Einsatz.

Es ist eine Schande, dass die Regierungen der Länder, aber auch die politischen Gremien allgemein sowie die Wirtschaft ‹das Zeichen an der Wand›, nämlich das Überbevölkerungsproblem, nicht erkennen oder nicht erkennen wollen und deshalb die damit verbundene Bedrohung unserer Zukunft nicht endlich an der Wurzel anpacken. Und gleichermassen schändlich handelt jener Teil der Wählerschaft, der diese unfähigen Politiker in ihre Ämter wählt. Die wenigen Ausnahmen von der Regel sind wirklich Ausnahmen und müssen beinahe mit der Lupe gesucht werden. Und dass die allermeisten sogenannten Umweltschutzorganisationen, aber auch die Hauptreligionen und deren Sekten ebenso davor zurückscheuen, die Überbevölkerung als Hauptproblem und Multiplikator für die anderen grossen Probleme wie Hunger, Klimaveränderung, Migration, Kriege, Seuchen, Kriminalität, usw. usf. anzuerkennen und klar und deutlich zu benennen, schlägt dem Fass den Boden heraus.
 

Wir FIGU-Mitglieder scheuen uns jedoch nicht, das Tabuthema ‹Bevölkerungsreduktion› aufzugreifen und konkrete Gegenmassnahmen der ganzen Menschheit solange unter die Nase zu reiben und ihr um die Ohren zu schlagen, bis sämtliche Regierungen aufgewacht sind und konkret zu handeln begonnen haben und bis die Bevölkerungszahl auf ein planetenverträgliches Mass gesunken ist. Und dieses verträgliche Mass für den Planeten Erde bewegt sich irgendwo zwischen einer halben und einer ganzen Milliarde Menschen, weil die optimale Bevölkerungszahl abhängig ist vom Klima, den verfügbaren Ressourcen und der fruchtbaren Bodenfläche usw., wobei dies zu gegebener Zeit definitiv ermittelt werden muss. Wir verfügen über grosse Ausdauer und sind uns bewusst, dass dies eine Aufgabe ist, die uns über Jahrhunderte hinweg fordern wird.

Doch bevor ich nun die konkreten Massnahmen erläutere, noch eine wichtige Vorbemerkung: Der Kampf gegen die Überbevölkerung ist nur eines unter vielen wichtigen Themen, die von der FIGU bzw. deren Mitgliedern bearbeitet und den Menschen unterbreitet werden. Im Zentrum unserer Tätigkeit steht einerseits die Erfüllung der eigenen Selbstverantwortung im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Entwicklung eigener innerer Werte und Erkenntnisse (Tugenden, Charakter, Streben nach Wahrheit usw.), und andererseits die Verbreitung von Schriften und Informationen (die sogenannte ‹Geisteslehre›), die es dem Menschen ermöglichen, den durch die Religionen verschleierten und verfälschten wahren Sinn des Lebens zu erkennen und sich von Glaubensannahmen zu lösen. Obwohl wir mit Religionen und Sekten nichts am Hut haben, respektieren wir jedoch das Recht jedes Menschen, nach seinem eigenen Glauben selig zu werden, zumindest dann, wenn dadurch keine Mitmenschen geharmt werden und beispielsweise nicht irregeleitete Selbstmordattentäter versuchen, Andersgläubige ins Jenseits zu befördern, weil sie selbst im idiotischen Glaubenswahn leben, dass im Himmel massenweise Jungfrauen auf sie warten. (Dass das Vorhandensein von Jungfrauen im Himmel, die ja dann bald keine Jungfrauen mehr sein werden, allerhand Erklärungsnotstände nach sich ziehen würde, sei nur am Rande erwähnt und ist nicht Gegenstand dieses Artikels, und dies fällt in die gleiche Kategorie wie die Vorstellung von ewigem Harfenspiel auf den himmlischen Wolken, oder jener, dass Milliarden verstorbener Seelen zu Füssen des Herrgottes sitzen werden.) Für uns selbst nehmen wir in Anspruch, die Gefilde von Glauben, Illusion und Wahn zu vermeiden und stets nach der Wahrheit hinter allen Dingen zu forschen. Ausserdem lassen wir die Menschen teilhaben an den wertvollen Informationen, die uns von hochentwickelten Menschen anderer Welten (Ausserirdische) via ihren Schweizer Mittelsmann ‹Billy› Eduard A. Meier übermittelt werden und die uns ungemein helfen, unsere Stellung im Universum zu verstehen, unnötige Fehler zu vermeiden und irgendwann Frieden auf Erden erreichen zu können. Und nicht zuletzt und ganz besonders ist es äusserst wichtig, darauf hinzuweisen, dass es eine Tatsache ist, dass der Mensch nicht nur einmal lebt, um dann für alle Ewigkeit in einen Himmel oder eine Hölle zu entschwinden. Die Erkenntnis, dass wir alle während Millionen Jahren immer wieder in einen neuen Körper inkarnieren (Siehe Billy Meiers Buch «Wiedergeburt, Leben, Sterben, Tod und Trauer», ISBN 3-909154-31-X, erhältlich unter http://shop.figu.org), und zwar auf jenem Planeten, auf dem wir gestorben sind, ist äusserst wichtig für das Verständnis der Gerechtigkeit der von uns vorgeschlagenen und nachfolgend erklärten Massnahmen. Wird nämlich erkannt, dass wir Menschen nach unserem Tod mit einer neuen Persönlichkeit in einen neuen Körper inkarnieren und dann jene Welt und jene Zustände vorfinden werden, die wir unseren Kindern und Kindeskindern überlassen haben, dann sieht die Dringlichkeit von Massnahmen wohl unverhofft etwas anders aus. Und die Tatsache, dass das Geschlecht des Menschen über verschiedene Inkarnationen hinweg nicht immer gleich bleibt, sondern dass ein früherer Mann auch mal als weibliches Wesen zur Welt kommen wird und umgekehrt, lässt möglicherweise den einen oder andern nachdenklich stimmen, wenn es um das Zusammenleben von Mann und Frau und die damit verbundenen Erwartungen, Denkhaltungen und (Miss-)Handlungen geht. Wer sich interessiert, kann Informationen über uns und über die vorgenannten Themen in einer grossen Zahl von Schriften und im Internet nachlesen (www.figu.org).

Anfangs der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts schlug Billy Meier in der FIGU-Broschüre Nr. 1 zum Thema Überbevölkerung radikale, jedoch nichtsdestotrotz humane Massnahmen vor, um der grassierenden Überbevölkerung und den daraus entstandenen und noch entstehenden üblen Folgen möglichst rasch Herr zu werden. Diese Massnahmen, deren Anwendung vor Zehntausenden Jahren auf anderen Welten die dortigen Überbevölkerungsprobleme erfolgreich und endgültig lösen liess, führen auf die alten Propheten Nokodemion und Henok zurück. Billy Meiers radikale Vorschläge mögen in ihrer Kompaktheit wohl viele Menschen vor den Kopf gestossen und bei dem einen oder andern einen ‹denkerischen Systemabsturz› samt ‹innerem Schreikrampf› ausgelöst haben, was jedoch nur bei jenen Menschen der Fall sein kann, deren Vernunft und Verantwortungsbewusstsein noch ungenügend ausgebildet sind, oder bei jenen, die keine Kenntnisse haben von den tiefgreifenden, verborgenen Werten. Um diese Wissenslücke zu füllen ist es notwendig, dass das System erklärt bzw. die damit verbundenen vielen Massnahmen eingehend erläutert werden. Dabei ist zu bedenken, dass uns die Zeit davonläuft und dass während dem Lesen dieses Artikels bis zu dieser Textstelle bereits wieder Tausende von Kindern geboren wurden. Man bedenke: Lebten Ende 1975 exakt 3889992910 Menschen auf unserem Planeten, hat sich diese Zahl inzwischen verdoppelt (Stand 11. Dezember 2007 = 7 Milliarden, 684 Millionen, 227 Tausend und 416 Menschen). Diese uns von den ausserirdischen Wissenschaftlern vom Planeten Erra gelieferten Zahlen zeigen auf, dass die Schätzungen der irdischen ‹Bevölkerungsexperten›, die gegenwärtig von rund 6,5 Mia. Menschen ausgehen, um gut eine Milliarde zu tief ausfallen und dass die Überbevölkerungskatastrophe noch viel massiver ist, als offiziell angenommen wird. Und wenn gemäss einer Studie der UNO, die im Frühjahr 2005 veröffentlicht wurde, im Jahr 2050 mit 9,1 Milliarden Menschen zu rechnen sei, dann wird es offensichtlich, dass der Zeithorizont bis zum Erreichen dieser Zahl beträchtlich gekürzt werden muss.

Wenn ich nun nachstehend Billys Vorschläge erweiternd erläutere, ist es wichtig zu wissen und zu bedenken, dass seine vorgeschlagenen Massnahmen darauf ausgelegt sind, dass sie weltweit gleichzeitig eingeführt werden und für alle Länder gleichermassen gelten müssen (allenfalls mit Ausnahme von primitiv lebenden Naturvölkern – sofern es diese noch gibt –, die autark in weit abgelegenen Gebieten leben). Nebst dieser weltweiten Einführung ist es ein absolut zwingendes Erfordernis, dass die Oberen der Länder – die Politiker, Wissenschaftler, Adeligen, Milliardäre und Angehörigen des Klerus usw. – keinerlei Sonderrechte geniessen dürfen, sondern ausnahmslos allen anderen Menschen rechtlich absolut gleichgestellt sind. Und was natürlich ebenfalls völlig selbstverständlich ist: Nebst den von Billy geforderten zentralen Massnahmen ist noch eine Vielzahl weiterer notwendig, um all die grossen Probleme und Übel unserer Zeit lösen zu können. Doch dazu später mehr.

Erklärungen zum System

Oberstes Ziel aller Massnahmen ist es, dass das Bevölkerungswachstum sofort und effektiv gebremst wird und umgehend zum Stillstand kommt, denn jedes weitere Zuwarten verschlimmert die Situation für riesige Menschenmassen und verlängert das Wirksamwerden der Massnahmen, die so oder so irgendwann einmal ergriffen werden müssen, wenn nicht die Hände weiterhin in den Schoss gelegt und alle Auswirkungen fatalistisch hingenommen werden. Die durch die Überbevölkerung ausgelösten Wirkungen sind bereits seit langem im Gange und werden sich noch verstärken, denn gemäss dem Gesetz von Ursache und Wirkung folgt auf stetigen Raubbau früher oder später zwingend Siechtum und Tod. (Als Vergleich diene die Tatsache, dass ein Mensch, der in einem luftdicht abgedichteten Raum, der mit Lebensmitteln und Wasser im Überfluss bestückt ist, eingesperrt wurde, früher oder später an Sauerstoffmangel sterben wird.) Nach einer Übergangsphase und dem Verharren der Bevölkerungszahl auf hohem Niveau, ausgelöst durch das Älterwerden der jungen Generationen und durch die gestiegene Lebenserwartung in vielen Ländern, soll dann die Zahl der Geburten unter das Niveau der Todesfälle sinken, wodurch die Schrumpfung der Bevölkerungszahl beginnt. Die Zeugung von Nachkommen wird an bestimmte und zwingend zu erfüllende Bedingungen geknüpft. Ein gestaffeltes System mit siebenjährigen Phasen von Zeugungserlaubnis und Geburtenstopp sorgt für einen relativ raschen Bremseffekt, wobei wichtigen Faktoren wie Generationenerhalt und Aufrechterhaltung von Wirtschaftszweigen und Schulsystemen Rechnung getragen wird. Durch eine weltweite Bildungsoffensive wächst in allen Bevölkerungsschichten aller Länder einerseits die Einsicht für die Notwendigkeit der Massnahmen, und andererseits die Kraft für das Durchstehen der mehrhundertjährigen Übergangsphase in eine friedliche Zukunft.

Die Massnahmen

Wie in der Einleitung erwähnt, beginnen wirksame Massnahmen gegen die Überbevölkerung nicht bei den Symptomen, sondern ganz ursächlich, nämlich in der menschlichen Intimsphäre, beim Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau. Da die Sexualität im menschlichen Leben einer Natürlichkeit entspricht, hat niemand das Recht, einen anderen Menschen in deren Ausübung einzuschränken, so wie dies auch nicht bezüglich Essenseinnahme oder Bewegungsdrang usw. geschehen darf. Dieses Nichteinmischen gilt auch in bezug auf die Ausübung der geschlechtlichen Selbstbefriedigung und hinsichtlich jener Menschen, die sich zum gleichen Geschlecht hingezogen fühlen. Eine Einschränkung bezüglich des Auslebens der Sexualität hat jedoch dort zu erfolgen, wo der freie Willensentscheid eines anderen Menschen eingeschränkt wird, wenn die Gesundheit und Freiheit der Mitmenschen direkt oder indirekt bedroht ist und wenn die gesunde psychische Entwicklung der Kinder tangiert wird. Im Zusammenhang mit der Einführung von Bevölkerungsstopp-Massnahmen bedeutet dies, dass es den Menschen nach wie vor freisteht, Freundschaften und Bekanntschaften zu pflegen, die sexuelle Handlungen einschliessen, sofern diese Beziehungen von den involvierten Partnern freiwillig eingegangen werden und wenn daraus keine unerlaubten Schwangerschaften entstehen.

Hat sich nun ein Paar (ein Mann und eine Frau) in Liebe zueinander gefunden (ob auf Anhieb oder nach gescheiterten Versuchen, ist nicht relevant) und haben beide den Wunsch nach einem eigenen Kind, dann haben sie sich in das folgende Prozedere einzufügen: Sie richten ein Gesuch an die Behörden und lassen ihr Bündnis staatlich registrieren. Dabei ist es erforderlich, dass beide Eheleute in ihrem Entscheid absolut frei sind und unbeeinflusst von Drittpersonen, irgendwelchen externen Traditionen und (Re-)Pressionen. Das Mindestalter für die Einreichung des Registrierungsgesuchs beträgt 25 Jahre für die Frau und 30 Jahre für den Mann. (Massgebend ist das Jahr, in dem man geboren wurde. Für eine Frau, die am 31. Dezember 2000 zur Welt kam, gilt der 1. Januar 2025 als frühester möglicher Termin zur Einreichung eines Registrierungsgesuches. Wenn sie einen Tag später geboren wurde, am 1. Januar 2001, gilt als frühester Termin der 1. Januar 2026.) Der Altersunterschied zwischen Mann und Frau ergibt sich aus der Tatsache, dass ihr Reifeprozess in psychischer Hinsicht unterschiedlich rasch verläuft. (Es ist interessant festzustellen, dass sich die Menschen in der Schweiz bei der Heirat inzwischen durchschnittlich in diesem Altersbereich bewegen.) Ausserdem sind die Altersgrenzen bewusst auf dieser Höhe angesetzt, damit die Menschen genügend Zeit haben, um einen oder mehrere Berufe zu erlernen, um sich klar zu werden über die Richtung ihres weiteren Lebensweges und um allgemein den Prozess des Erwachsenwerdens abzuschliessen. Zudem haben so die beiden Partner mehrere Jahre Zeit, um erwerbstätig zu sein und genügend Geld anzusparen, damit für eine zu gründende Familie gute materielle Startbedingungen gegeben sind. Ob dieser Bund dann auch noch kirchlich-kultisch bestätigt werden will, ist dem freien Ermessen der beiden Partner überlassen, wobei aber sichergestellt sein muss, dass auch hier keinerlei Zwang oder Bedrängnis ausgeübt wird. In den auf die Heirat folgenden drei Jahren hat das Ehepaar die Pflicht, sich intensiv der Entwicklung seiner Partnerschaft zu widmen, sich auf die anspruchsvolle Rolle als Eltern vorzubereiten und sich ein Zuhause aufzubauen (= gemeinsame Wohnung), alles Erfordernisse, um dem geplanten Kind die höchstmögliche Chance einzuräumen, in materieller Sicherheit und in liebevoller Umgebung aufwachsen zu können. Nach Ablauf dieser drei Jahre erreichen die beiden Partner das sogenannte Nachkommenszeugungsalter (weiblich = 28 Jahre, männlich = 33 Jahre) und haben das Recht, an den Staat ein Gesuch um Bewilligung zur Zeugung eines Kindes einzureichen. Dabei haben sie die nachfolgend erläuterten Nachkommenszeugungs-Voraussetzungen zu erfüllen:

- Die beiden Ehepartner haben die Zeit genutzt und sind zur gegenseitigen Erkenntnis gelangt, dass sie wirklich zueinander passen, dass sie sich lieben und ihr weiteres Leben gemeinsam führen wollen.

- Beide verfügen über einen guten Leumund, was beispielsweise heisst, arbeitsam zu sein, keine Schuldenwirtschaft und keine Hurerei zu betreiben, keine kriminellen Handlungen zu begehen und auch keinem Parasitentum (= den Mitmenschen oder dem Staat auf der Tasche liegen) zu frönen.

- Das Ehepaar beweist seine Selbständigkeit dadurch, dass es sich spätestens bei der Heirat von den beiden Elternhäusern loslöst, was heisst, dass das Ehepaar einen eigenen Hausstand bzw. Haushalt gründet und unter einem Dach zusammenlebt. Die Eheleute müssen lernen, alle Entscheidungen selbständig bzw. gemeinsam zu fällen, und sie sind aufgefordert, jegliche Einmischung von seiten der Verwandten inkl. Eltern zurückzuweisen. Diese Selbständigkeit und Abgelöstheit vom Elternhaus ist eine Grundvoraussetzung, dass sich eine echte, gesunde und langlebige Ehe entwickeln kann. Selbstverständlich bedeutet dies jedoch nicht, dass Kontakte zu den Eltern, Grosseltern und Geschwistern usw. nicht gepflegt werden oder dass keine Ratschläge eingeholt werden dürfen.
 

Die allgemein anerkannte Tatsache, dass die Erfahrungen der ersten Lebensjahre für einen Menschen prägend sind und Unterlassungen bzw. Fehlbehandlungen in späteren Jahren kaum mehr oder nur noch schwer korrigiert werden können, mit schlimmen Auswirkungen auf Kinder und Kindeskinder, macht es dem verantwortungsbewussten Menschen zur Pflicht, sich vor dem Zeugen eines Kindes auf die kommende anspruchsvolle Aufgabe gut vorzubereiten. Dies bedeutet unter anderem, dass sich die angehenden Eltern noch vor der Zeugung intensiv mit den Grundlagen der Kindererziehung befassen müssen, was auch bedeutet, sich in Eigenerziehung zu üben. Dies kann z.B. bedeuten, dass eine Neigung zum Jähzorn bearbeitet wird, oder dass Wehleidigkeit bekämpft wird, usw. Ausserdem muss zwischen den angehenden Eltern zumindest im Ansatz echte Liebe bestehen, weil diese eine hohe Wahrscheinlichkeit schafft, dass die Familie Bestand haben und dem zukünftigen neuen Erdenmenschen Geborgenheit und Sicherheit bieten wird.
 

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Kinder-Erziehungsfähigkeit besteht darin, dass beide Partner über eine minimale Schulbildung von mindestens sechs Jahren verfügen und mindestens einer der beiden Partner gut lesen und schreiben kann. Beide Partner müssen die Hauptsprache jenes Landes beherrschen, in dem sie wohnen oder wohnen werden. Dies ist absolut erforderlich zur guten Integration sowie für das Verständnis der kulturellen, gesellschaftspolitischen und sozialen Gegebenheiten des Wohnsitz- bzw. Heimatlandes. Mit Ausnahme der weiter oben erwähnten Urvölker darf es heutzutage nicht mehr erlaubt sein, dass Analphabeten Kinder zeugen, was – nebenbei gesagt – in vielen Ländern das Los der Frauen markant zum Positiven verändern wird!

Da jeder Mensch ein schöpferisches Geburtsrecht auf Gesundheit an Körper, Psyche und Bewusstsein besitzt, bedeutet dies, dass das Kind Anrecht hat auf Eltern, die vor und nach der Zeugung alles vermeiden, was den heranwachsenden Menschen im Mutterleib und danach schädigen könnte. Die Erfüllung dieses grundlegenden Geburtsrechts bedeutet folgerichtig, dass ein Mensch im fortpflanzungsfähigen Alter kein uneingeschränktes Recht auf eigene Kinder hat, und zwar unabhängig davon, ob eine Überbevölkerung herrscht oder nicht. Daraus folgt, dass zur Nachkommenszeugung gewisse konkrete Bedingungen erfüllt werden müssen, wovon nachstehend die sechs wichtigsten Voraussetzungen aufgeführt sind:

1) Nachweis einer hohen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich Sicherstellung von Ernährung, Finanzen, Wohnung und Arbeit usw., damit die Familie nicht darben wird, weil sich ein Elternteil dem Kind zumindest in den ersten Jahren vollzeitig widmen muss (wozu in erster Linie aus biologisch-psychologischen Gründen die Mutter geeignet ist).

2) Nachweis beider Partner, dass sie weder an einer psychischen Krankheit (z.B. Depression und/oder Manie = sogenannt bipolare Störung), einer sogenannten ‹Geisteskrankheit› (Bewusstseinskrankheit z.B. Schizophrenie) oder gar an einer degenerativen Krankheit (z.B. beginnende Demenz) leiden.

3) Nachweis, dass beide Partner bezüglich Intellekt und Bewusstsein usw. nicht derart eingeschränkt sind, dass sie nur mit erheblicher Hilfe von Mitmenschen in der Lage sind, ein selbständiges Leben zu führen (was leider unter anderem auf jene vielen Menschen zutrifft, die unter dem Begriff ‹geistige Behinderung› (resp. Bewusstseinsbehinderung) ihr Schicksal zu tragen haben).

4) Nachweis, dass kein Partner an einer Erbkrankheit leidet, die an das Kind vererbt werden kann, wie z.B. Hämophilie (Bluterkrankheit), Zystische Fibrose, Muskeldystrophie, usw. Zu diesem Zwecke ist die medizinische und gentechnologische Forschung stetig zu fördern, einerseits um dadurch immer bessere und verfeinerte Diagnosen stellen zu können, und andererseits um immer bessere Heilmittel zu entwickeln sowie Methoden, um schadhafte/kranke Gene unwirksam zu machen oder zu korrigieren.

5) Nachweis, dass innerhalb der letzten drei (besser sieben) Jahre keine den Fötus schädigende Sucht vorhanden war, was in den drei Jahren nach der Heirat durch regelmässige Blutproben nachgeprüft werden muss. Zu diesen Suchtmitteln gehören Alkohol, Heroin, Marihuana und Synthetikdrogen, aber auch Nikotin, gewisse Medikamente sowie Anabolika und Dopingmittel. Die Eheleute müssen sich bewusst sein, dass Mann und Frau vor der Zeugung, und die Frau auch während der Schwangerschaft, auf Alkoholgenuss vollständig verzichten müssen, weil Alkohol nachweislich die Erbsubstanz und den Embryo bzw. Fötus mehr oder minder schädigt.

6) Nachweis, dass die Ehepartner keinen extremistischen oder staatsfeindlichen Gruppen angehören, denn Angehörige solcher Gruppen sind von ihrem Gedankengut her nicht in der Lage, ihren Kindern eine neutrale Erziehung angedeihen zu lassen. Sie sind nicht fähig, den Sinn und die Notwendigkeit von Gesetz und Ordnung zu erkennen bzw. anzuerkennen und ihre Kinder zu frei-, neutral- und selbständig-denkenden Menschen und Staatsbürgern heranwachsen zu lassen.

Dasselbe gilt für Menschen, die Sekten usw. angehören, welche das Leben bzw. den Wert anderer Menschen wegen deren Hautfarbe, Glauben, Rasse usw. als niedriger bezeichnen bzw. sich selbst über den Rest der Masse erheben (‹auserwählt sein›), sich einen Sonderstatus einräumen und/oder Gewalt gegen Mitmenschen propagieren.
 

Alle diese obgenannten Bedingungen müssen durch staatliche Organe (durch geschulte und charakterlich einwandfreie Behördenvertreter mit eigener Elternschafts- bzw. Kindererziehungserfahrung) gewissenhaft überprüft werden, und zwar in neutraler Form und ohne Bestechung/Korruption, ohne Vetternwirtschaft und ohne Rassendiskriminierung usw., wonach dann bei deren vollständiger Erfüllung die Zeugungserlaubnis bewilligt werden muss. Das Ehepaar erhält dadurch die Erlaubnis, maximal drei Nachkommen zu zeugen, wobei diese Erlaubnis an das Bestehen der aktuellen Ehe geknüpft ist. Eine Zahl von maximal drei Nachkommen (und/oder Adoptiv- bzw. Pflegekinder) gewährleistet, dass alle Kinder einer Familie genügend Zuwendung erhalten, wobei natürlich darauf geachtet werden muss, dass keine Überbetreuung und Verwöhnung entsteht. Ausserdem ist es für die psychische Entwicklung von Kindern von Vorteil, wenn sie mit Gleichaltrigen aufwachsen können, sei dies in der eigenen Familie oder im näheren Umfeld. Der Ansicht, dass nur eine Ein- oder Zweikind-Ehe zu einer Bevölkerungsreduktion führen könne und die Gewährung von drei Kindern pro Ehe in Konflikt stehe mit der Erreichung des angestrebten Ziels, muss entgegengehalten werden, dass die Zahl von drei Kindern pro Ehe nur in relativ seltenen Fällen ausgenützt werden wird, weil viele Menschen nicht mehr als eines oder zwei Kinder haben wollen bzw. weil viele die Bedingungen schlichtweg nicht erfüllen. Ausserdem ist es erwünscht, dass Eltern, die über sehr gute Fähigkeiten und Kapazitäten in der Kindererziehung verfügen, mehr als einem Kind die Chance geben können sollen, in Liebe und Geborgenheit aufzuwachsen.

Da auf der Erde bis auf weiteres mit einer gewissen Ehescheidungsrate gerechnet werden muss, trotz der obgenannten eingehenden Abklärungen, oder weil Ehepartner nach wie vor auch sterben werden, wird es der Fall sein, dass geschiedene bzw. verwitwete Partner eine neue Ehe eingehen wollen, verbunden mit einem Kinderwunsch. Deshalb bleibt die Limite von drei Nachkommen nicht auf eine Ehe beschränkt, sondern gilt auf eine Frau bezogen. Dabei ist es klar, dass Zwillinge oder gar Drillinge einzeln gerechnet werden, weshalb eine Frau bei Drillingen die endgültige Nachkommenszahl erreicht hat und keine weiteren Kinder empfangen darf. Und ebenfalls klar ist, dass beim Schliessen einer neuen Ehe eine neue dreijährige Probezeit mit sämtlichen damit verbundenen Erfordernissen zu erfüllen ist, bevor eine weitere Nachkommenszeugung erfolgen darf.

Womit ebenfalls gerechnet werden muss – und was immer mehr Ehepaaren Kummer bereitet –, ist die zunehmende Unfruchtbarkeit von Mann und Frau. Man kann tatsächlich davon sprechen, dass die Natur begonnen hat, sich auch im menschlichen Fortpflanzungsbereich gegen die Überbevölkerung und die damit verbundenen Zerstörungen zu wehren. Natürlich geschieht dies nicht dadurch, dass sich unser Planet in personifizierter Form symbolisch am Körper kratzt, weil die Menschenansammlungen (Städte) und Industriegebiete sich wie Hautgeschwüre über den Planeten ausbreiten; und ebenso geschieht dies nicht durch den Befehl irgendeines Gottes. Diese Gegenwehr ist vielmehr eine natürliche Folge des Gesetzes von Ursache und Wirkung, hauptsächlich ausgelöst durch die zunehmende Vergiftung von Umwelt und Nahrung durch Chemikalien, Elektrowellen/Elektrosmog und Radioaktivität, usw.
 

Selbstverständlich wäre es widersinnig, eine weltweite Geburtenkontrolle einzuführen und gleichzeitig mit grossem medizinischem Aufwand und unter grossen psychischen Strapazen Unfruchtbarkeitsprobleme zu überwinden versuchen, wie z.B. durch die Zeugung im Reagenzglas. Künstliche Befruchtungen sind zu verbieten, und fruchtbarkeitsfördernde Massnahmen haben sich auf natürliche Methoden wie z.B. gesunde Ernährung, Vermeidung von Stress, Senkung der Hodentemperatur und Verminderung der Strahlenbelastung usw. zu beschränken. Paare, bei denen sich keine Schwangerschaft einstellt, haben dies mit Fassung zu tragen, denn das Leben ist auch ohne eigene Kinder absolut lebenswert. Ausserdem haben unfruchtbare Paare, die über eine Bewilligung zur Nachkommenszeugung verfügen, die Möglichkeit, ein fremdes Kind in Pflege zu nehmen bzw. zu adoptieren. Vor allem in der Anfangs- und Übergangszeit der Einführung solcher Geburtenstopp-Massnahmen und wegen der damit verbundenen Strafmassnahmen (siehe weiter unten) wird es sicher viele Kinder geben, die auf liebevolle Aufnahme durch Zieheltern angewiesen sind. Dass die schändliche Leihmutterschaft, die das Kind zur Ware degradiert, verboten bleiben muss, versteht sich von selbst. Bezüglich Adoption und Pflegeplatz gilt es noch zu erwähnen, dass zu adoptierende Kinder wenn immer möglich in ihrem eigenen Land/Kulturkreis verbleiben sollen, wo sie von Menschen gleicher Rasse und Mentalität betreut werden.

Damit kommen wir nun zum bereits erwähnten Geburtenstopp-System. Die Limite von drei Kindern pro Frau wird kombiniert mit Phasen von siebenjähriger Dauer, in denen eine Nachkommenszeugung erlaubt bzw. nicht erlaubt ist. Abgesehen davon, dass bereits die Bedingungen zur Nachkommenszeugung einen grossen Wandel im bisherigen Freiheitsverständnis darstellen, verbunden mit grossen psychologischen Problemen und Lernleistungen, können diese 7-Jahres-Zyklen zumindest in der ersten Phase der Einführung nicht gleichzeitig stattfinden, sondern müssen gestaffelt werden, weil die sozialen und wirtschaftlichen Probleme sonst zu gross wären. Würden nämlich weltweit während sieben Jahren keine Kinder mehr geboren, dann gingen ganze Wirtschaftszweige ein und viel Know-how verloren (Lehrerberufe, Ausbildungen, Produkte für Kleinkinder, Geburtsabteilungen/Hebammen, usw.). Aus diesem Grund sollte die Einführung bzw. Durchführung der Geburtenstopp-Phasen gestaffelt erfolgen. Die in der FIGU-Überbevölkerungsbroschüre Nr. 3 vorgeschlagene Variante, dass die Nachkommenszeugungs-Erlaubnis an den ersten Buchstaben des Familiennamens gebunden werden könnte, dürfte mit viel zu grossem administrativem Aufwand und zu grossen Unsicherheiten verbunden sein. Viel einfacher und administrativ rationeller zu handhaben wäre die folgende Staffelung bzw. Anwendung:

Massgebend für die Zeugungserlaubnis ist das Geburtsdatum der Frau. Dabei werden die Frauen in zwei Kategorien eingeteilt, nämlich in jene, die an einem ungeraden Tag geboren sind, z.B. am 1., 17. oder 31. eines Monats, oder an einem geraden Tag, z.B. am 2., 18. oder 30. eines Monats. (Eine kabbalistische Berechnung wäre aber auch möglich, nämlich die Quersumme der Geburtszahl und Reduktion auf eine Zahl. Beispiel: 31 = 3 + 1 = 4.) Dieses System bedingt, dass sämtliche Geburten auf dem Planeten korrekt registriert und jedem Kind ein genaues Geburtsdatum zugeordnet wird.

Ab der Einführung der weltweiten Geburtenstopp-Massnahmen wechseln sich nun 7jährige Phasen von Zeugungserlaubnis und Zeugungsverbot ab. Beispiel: Per 1. Januar 2015 erhalten jene Ehepaare, in denen die Ehefrau über eine gerade Geburtszahl verfügt, während sieben Jahren die Erlaubnis, eines bis drei Kinder zu zeugen. Am 31. Dezember 2021 erlischt dieses Recht, wonach nun die Ehefrauen mit einer ungeraden Geburtszahl während den nächsten sieben Jahren an der Reihe sind. (Natürlich reduziert sich die Nutzungsdauer einer Siebenjahresperiode je nach Heiratsdatum und Datum der Zeugungserlaubnis.) Diese Siebenjahreszyklen wiederholen sich so lange, bis die irdische Bevölkerungszahl auf den Zielwert gesunken ist. Danach bleiben die Nachkommenszeugungs-Bedingungen in Kraft, wobei aber der Siebenjahreszyklus entfällt.

Dadurch, dass das System auf der Geburtszahl aufbaut, ist die Gerechtigkeit für alle Menschen gewährleistet, auch wenn die Auswirkungen wegen der Staffelung natürlich verschieden sind. In jedem Fall ist es aber einer Frau möglich, spätestens ab dem 35. Altersjahr schwanger zu werden, vorausgesetzt, dass Heirat und Zeugungserlaubnis genügend früh erfolgt sind. Kommt es dann zur Geburt eines Kindes, dann gilt der Kinderwunsch als erfüllt, sofern der Säugling nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt eines natürlichen Todes stirbt. (Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, dass es für die Frau von gesundheitlichem Nutzen ist, wenn sie zwischen den Geburten rund drei Jahre Regenerationszeit einhält.) Dadurch, dass einem Ehepaar im ‹günstigsten› Fall sieben volle Jahre zur Verfügung stehen, um eines oder mehrere Kinder zu zeugen, entfällt viel Stress, der sowohl auf die Empfängnisfähigkeit als auch auf die Lebensqualität einen negativen Einfluss hat.

Die Einführung der Geburtenstopp-Massnahmen wird verständlicherweise nicht überall eitel Freude auslösen, bedeutet dies doch für sehr viele Menschen, dass sie zeitlebens kinderlos bleiben werden. Die Zahl jener, die sich dagegen auflehnen werden, wird gross sein, denn noch lange kann nicht vorausgesetzt werden, dass Verantwortungsbewusstsein, Mitgefühl, logisches Denken, Weitsicht, Losgelöstheit von religiös-sektiererischen Zwängen sowie Friedfertigkeit sich in erheblichem Masse in den Erdenmenschen festgesetzt haben werden. Auch wird die Zahl jener gross sein, die der Meinung sind, aufgrund ihrer gesellschaftlichen oder politischen Position, ihren grossen Vermögenswerten, der adeligen Abstammung oder aufgrund religiösen Auserkorenseins usw. ein Recht auf Ausnahmeregelungen zu haben, und sie werden dieses vermeintliche Recht auch in Anspruch zu nehmen versuchen. Dieser abzusehenden Ungerechtigkeit muss von Beginn an rigoros ein Riegel geschoben werden. Deshalb muss die Einführung von Geburtenstopp-Massnahmen von entsprechenden harten, aber gerechten Strafbestimmungen begleitet sein, die allen Menschen bekanntzugeben und konsequent anzuwenden sind.
 

Doch bevor ich zu den Strafmassnahmen komme, möchte ich noch zwei Erkenntnisse und eine Forderung zu bedenken geben:

- Nach der erfolgreichen Einführung der Nachkommenszeugungs-Bestimmungen wird es keine unerwünschten Kinder und keine sogenannten ‹Unfälle› mehr geben.

- Jedes Kind wird die Gewähr haben, dass es zumindest zu Beginn seines Lebens erwünscht war.

- Jedes Kind hat das Recht zu wissen, wer sein biologischer Vater ist. Dieses Wissen darf ihm von der Mutter nicht vorenthalten werden, und deshalb ist das Erbgut eines jeden Neugeborenen mit jenem seiner Eltern zu vergleichen.
 

Lenkungs- bzw. Strafmassnahmen

Eine Nichteinhaltung der weltweit eingeführten Geburtenstopp-Massnahmen zeigt auf, dass sich die Fehlbaren um das langfristige Wohl von Kindern und Kindeskindern einen Dreck scheren und nach dem dummen Spruch leben: «Nach mir die Sintflut.» Solche Menschen beweisen mit ihrer Uneinsichtigkeit, dass sie nicht über das notwendige Verantwortungsbewusstsein verfügen, das zur gesunden Erziehung von Nachwuchs erforderlich ist.

Tritt nun der Fall ein, dass eine Frau ohne die notwendige Bewilligung ein Kind gebärt, dann ist ihr dieses Kind nach der Geburt wegzunehmen und in die Obhut von Zieheltern bzw. zur Adoption freizugeben. Die schuldbare Frau und der Erzeuger des Kindes werden sterilisiert und je nach Situation verpflichtet, eine Busse von bis zu 10 Jahreslöhnen zu leisten, wofür sie viele Jahre hart zu arbeiten haben. Das Bussgeld wird einerseits dazu verwendet, die Zieheltern finanziell zu unterstützen bzw. für das illegal gezeugte Kind ein Sparkapital anzulegen, und andererseits dient es zur Äufnung eines staatlichen Fonds, aus dem Zahlungen geleistet werden, um allgemein Härtefälle im Zusammenhang mit den Geburtenstopp-Massnahmen zu mildern. Selbstverständlich sind solche Verstösse gegen die Massnahmen im Detail zu untersuchen, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden. So ist es denn auch die Pflicht jeder Frau, sich sofort und frühzeitig bei den Behörden zu melden, wenn sie eine unerlaubte Schwangerschaft feststellt, damit diese im Frühstadium abgebrochen werden kann. Sofern sie glaubhaft nachweisen kann, dass Verhütungsmittel versagten oder eine Vergewaltigung vorlag (was unverzüglich gemeldet werden muss), entfallen schwerwiegende Massnahmen (allerdings nur beim erstmaligen Verstoss).

Dass die Frau bezüglich der Geburtenstopp-Massnahmen besonders in die Pflicht genommen wird, liegt darin begründet, dass sie schwanger wird und nicht der Mann. Gleichzeitig aber bedeutet dies für die Frau, dass es allein und ausschliesslich in ihrem Ermessen und ihrer Entscheidung liegt, ob sie schwanger werden will oder nicht, oder ob sie eine Abtreibung vornehmen lassen will oder nicht. Ist keine gesetzliche Volljährigkeit gegeben, dann liegt der Entscheid bei den Erziehungsberechtigten, wobei die Jugendliche angemessen angehört werden muss.

Bei Vergewaltigung (gleich ob durch Mann oder Frau) und Notzucht (worunter der sexuelle Missbrauch von Kindern fällt sowie der Missbrauch von Menschen als Sexsklaven) sind die Schuldbaren zu sterilisieren und aus der Gesellschaft auszusondern. Die gleiche Massnahme gilt für Sodomisten (Zoophilie), und zwar für jene Männer und Frauen, die zur Befriedigung ihres Geschlechtstriebes Tiere missbrauchen.

Da eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der Geburtenstopp-Massnahmen mit drakonischen Strafen verbunden ist, ist es Pflicht aller Staaten, den Menschen ausreichend zuverlässig wirkende Verhütungsmittel zur Verfügung zu stellen und die Menschen in deren Anwendung korrekt zu schulen. Zur Kontrolle der Einhaltung der Massnahmen ist zudem jedes Mädchen und jede Frau im gebärfähigen Alter verpflichtet, sich mindestens alle drei Monate einem Schwangerschaftstest zu unterziehen. Dies gilt auch für jene Frauen, die wohl über eine Nachkommenszeugungs-Erlaubnis verfügen, sich aber in jener 7-Jahres-Phase befinden, in der für sie eine Schwangerschaft nicht erlaubt ist. Wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausfällt, ist entweder unverzüglich eine Abtreibung vorzunehmen, oder wie erwähnt, das Kind in fremde Obhut zu geben. Im Rahmen von Massnahmen gegen die Überbevölkerung stellt eine Abtreibung einen Notwehrakt dar und gilt nicht als Mord, was gegenteilig dann der Fall wäre, wenn z.B. ein Fötus abgetrieben wird, weil er ein unerwünschtes (= in der Regel weibliches!) Geschlecht aufweist.
 

Wie weiter?

Wie im Falle einer ungeheuren Verschuldung eines Staates (was leider auf der Erde vielerorts der Fall ist), wenn nebst den jährlich anfallenden riesigen Schuldzinsen kaum mehr Geld übrigbleibt, um den Schuldenberg am Wachstum zu hindern, geschweige denn, diesen langsam abzutragen, so ist dies gleichermassen der Fall mit der Überbevölkerung. Je höher die Anzahl Menschen nämlich ist, desto länger dauert es, bis die Reduktion auf ein gesundes, erträgliches Mass durchgeführt ist. Auch bei einer weltweiten Einführung von Bevölkerungsstopp-Massnahmen gemäss der FIGU-Methode, die eine ‹Express-Methode› darstellt, würden noch immer mehrere Jahrhunderte vergehen, bis sich die irdische Bevölkerung auf die für den Planeten optimale halbe Milliarde reduziert hätte. Und wenn von ‹Einführung› die Rede ist: Die Chance, dass Geburtenstopp-Massnahmen überhaupt weltweit eingeführt und umgesetzt werden, liegt leider bis auf weiteres praktisch bei null. Es gibt überhaupt keine Anzeichen dafür, dass die Regierungen der Erde oder der Grossteil der Völker in nächster Zeit die Einsicht und den Mut aufbringen werden, das Problem Überbevölkerung an der Wurzel anzupacken und einen wirksamen Geburtenstopp durchzuführen (unabhängig davon, ob dies durch die FIGU-Methode oder ein anderes System erfolgt). Dass solche Massnahmen isoliert eingeführt werden können, ist sowieso undenkbar, denn es ist eine grosse Anahl flankierender Massnahmen notwendig, die ergriffen und durchgeführt werden müssen. Diese alle aufzuführen und im Detail zu erklären, sprengt den Rahmen dieses Artikels, was aber nicht bedeutet, dass dies zu späterem Zeitpunkt nicht nachgeholt werden könnte. Nichtsdestotrotz sollen aber doch einige Punkte und Aufgaben erwähnt werden, um aufzuzeigen, dass noch ungeheuer viel Gedanken- und Aufklärungsarbeit geleistet werden muss und uns eine Aufgabe bevorsteht, die den sogenannten Marshallplan nach dem Zweiten Weltkrieg wie eine Bagatelle erscheinen lässt.

Die nachfolgende Aufzählung ist weder vollständig noch nach Priorität geordnet. Alle Punkte sind gleichermassen wichtig und erfolgreich umzusetzen.

1. Die Organisation der Vereinigten Nationen (UNO) muss durch eine neue Organisation ersetzt werden, in der alle Länder die gleichen Rechte und Pflichten haben und deren Vertreter direkt vom jeweiligen Volk gewählt werden.

2. Der Sicherheitsrat, in dem einige Grossmächte das Vetorecht haben, muss abgeschafft werden.

3. Es muss eine Multinationale Friedenskampftruppe geschaffen werden, die aus Soldaten aller Länder gebildet wird. Diese Kampftruppen verfügen (nebst den Polizeikräften in den einzelnen Ländern) über ein Waffenmonopol und bestehen ausschliesslich aus Menschen, die hohen ethischen Werten verpflichtet sind. Sie unterstehen einem Kommando, das von der Nachfolgeorganisation der UNO gewählt wurde und über klar umrissene Befugnisse und Aufgaben verfügt. (Weitere Information dazu finden sich in verschiedenen Artikeln von FIGU-Mitgliedern.)

4. Im Gegenzug müssen sämtliche Armeen aller Länder aufgelöst werden. In den einzelnen Ländern verbleiben nur Polizeikräfte zur Sicherstellung der lokalen Ordnung und Gesetze.

5. Alle Massenvernichtungswaffen müssen umgehend zerstört werden.

6. Bei der Entwicklung von Waffen ist zukünftig darauf zu achten, dass diese einerseits nur vom Eigentümer bedient werden können (Codierung bzw. Abstimmung auf die individuelle Persönlichkeitsschwingung), und die andererseits über die Zusatzfunktion verfügen, Personen ausser Gefecht zu setzen, ohne sie zu töten.

7. Die irdischen Strafsysteme müssen vereinheitlicht und von den Religionen entkoppelt werden. Die Todesstrafe ist abzuschaffen, und es müssen Zonen (z.B. Inseln, abgelegene Gebiete) ausgeschieden werden, auf welche die Straffälligen, abgestuft nach dem Schweregrad ihres Verbrechens und nach Geschlecht getrennt, deportiert werden, und wo sie je nachdem für den Rest des Lebens verbleiben müssen, ohne die Möglichkeit eines erfolgreichen Fluchtversuchs. Die Straffälligen müssen mit Schulungsmaterial versorgt werden, und sie müssen über Gerätschaften usw. verfügen, damit sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Die Möglichkeit eines Zusammentreffens von Straffälligen und Bewachern sowie Nichtschuldbaren usw. ist zu verunmöglichen.

8. Alle politischen und religiösen Parteien sind aufzulösen, und es dürfen nur noch charakterlich einwandfreie und fähige Personen in die Regierungen gewählt werden. Es sollen Menschen sein, die das Wohl des Landes und der Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger im Auge haben und die nicht nach Macht und Reichtum gieren.

9. Die Regierungsmitglieder werden direkt vom Volk für eine Amtsdauer von mindestens 20 Jahren gewählt, mit der Option einer Wiederwahl. Auf diese Weise wird es möglich, eine langfristige Politik zu betreiben und nicht alle vier Jahre unnötige Energien zu verschwenden mit Wahlkämpfen bzw. Wahlgängen.

10. Staat und Kirche/Religion sind in allen Ländern strikte zu trennen. Religionsbezogene Ausgaben (Unterhalt von Kirchen, Synagogen, Tempeln und Moscheen sowie Pfarrerlöhne usw.) sind ausschliesslich von den jeweiligen Gläubigen selbst zu berappen.

11. Es müssen Fachkräfte ausgebildet und Gremien gebildet werden, die sich das notwendige Fachwissen in praktischer Psychologie, Geisteslehre, Erziehungswissenschaften, Ethik, Gesundheitspflege, usw. aneignen, um dann die angehenden Eltern, die Kinder und das ganze Volk zu belehren sowie die Beurteilungen im Zusammenhang mit der Nachkommenszeugungs-Erlaubnis durchführen zu können.

12. Die Anstrengungen zur Erforschung alternativer Energiequellen, z.B. das Anzapfen und die Nutzbarmachung der unerschöpflichen Elektronenenergie, sind mit hoher Priorität zu fördern.

13. Die Genforschung muss gefördert werden, insbesondere in der Hinsicht der pränatalen Diagnostik, damit es möglich wird, Krankheiten und Schädigungen im Embryo bzw. Fötus immer früher zu erkennen bzw. zu behandeln, damit in einem hohen Masse sichergestellt werden kann, dass nur noch gesunde Kinder das Licht der Welt erblicken.

14. Gentechnik ist auch im Gesundheits- und Lebensmittelbereich zu fördern, damit es z.B. möglich wird, tieridentisches Fleisch zu züchten, damit die Massentierhaltungen irgendwann der Vergangenheit angehören und die Menschen doch mit dem zur gesunden Entwicklung notwendigen tierischen Eiweiss versorgt werden.

15. Suchtkranken Menschen muss von Staates wegen geholfen werden. Dies bedingt auch, dass die Sitten und Gebräuche ganzer Völker bezüglich Missbrauch von Alkohol und Drogen (Opium, Cocablätter usw.), wie z.B. in Russland oder Ländern Südamerikas, in positive Bahnen umgepolt werden müssen.

16. Für sicherheitsrelevante Tätigkeiten wie die Bedienung von Fortbewegungsmitteln usw. gilt eine Nulltoleranz für die Konsumation von Drogen und Alkohol. Straftaten, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss begangen wurden, dürfen nicht als strafmildernd beurteilt werden, sondern als strafverschärfend.

17. Die Beschneidung von Mädchen und Frauen ist unverzüglich abzuschaffen.

18. Wegen der zunehmenden Überalterung und dem verbreiteten Ausbleiben von verwandtschaftlichem Nachwuchs geraten die bisherigen Systeme der Altersvorsorge in Schwierigkeiten, ja gar ins Wanken. Deshalb ist es Aufgabe des Staates und insbesondere der Gesellschafts-Gemeinschaft, den betagten Menschen ein würdiges Leben zu garantieren. Dies erfolgt unter anderem durch die ‹Pflicht zur Freiwilligenhilfe›, wenn das staatliche System mangels prämienzahlenden Lohnempfängern usw. überfordert ist.

19. Die Einwanderung von jungen Arbeitskräften aus armen Ländern in höherentwickelte Länder mit einer überalterten Bevölkerungsstruktur zum Zwecke der Erhöhung von Rentenprämienzahlungen muss gestoppt werden.

20. Kommen Menschen aus Schwellenländern zur Ausbildung in Industrienationen (Universitäten usw.), dann müssen diese Menschen nach Abschluss ihrer Ausbildung in ihre Heimatländer zurückkehren, um dort ihren Beitrag zur Entwicklung ihres Vaterlandes zu leisten. Dies gilt ebenfalls für Flüchtlinge, die im Falle einer persönlichen (= individuell auf die betreffende Person bezogen) Lebensbedrohung wohl in einem anderen Land Zuflucht finden dürfen, jedoch sofort zurückkehren müssen, wenn die persönliche Bedrohung entfallen ist.

21. Hungerhilfe, also Lieferung von Nahrungsmitteln in Gebiete, die überbevölkert sind, muss unterbleiben.

22. Internationale Hilfe, oder Hilfe ganz allgemein, muss stets nach dem Motto ‹Hilfe zur Selbsthilfe› ausgerichtet sein.

23. Es müssen absolut sichere Verhütungsmittel produziert werden, die einerseits keine gesundheitlichen Nachteile aufweisen und andererseits leicht anwendbar und kontrollierbar sind.

24. Kinder müssen bereits vor Erreichen der Zeugungs- bzw. Empfängnisfähigkeit über die Anwendung von Verhütungsmitteln aufgeklärt und über die Nachkommenszeugungserfordernisse informiert werden.

25. Gebiete und Staaten, in denen der Gebrauch von Verhütungsmitteln nicht massiv gefördert wird und diesbezüglich keine wirksame Aufklärungskampagnen stattfinden, erhalten weder finanzielle noch wirtschaftliche Hilfe durch Drittländer.

26. Die Vermischung von Völkerschaften und Rassen im grossen Ausmass ist zu vermeiden. Der unwürdige ‹Import› von Ehepartnern aus fremden Kulturen ist zu unterbinden.

27. Jedes Land ist verpflichtet, auf seinem Gebiet selbst für Ordnung zu sorgen und, wenn dies nicht getan wird, die entsprechenden Folgen zu tragen.

28. Der Abbau von Ressourcen (Metalle, Erze, Erdöl, usw.) muss so umweltschonend wie möglich geschehen, und es ist dafür zu sorgen, dass ein gerechter Preis dafür bezahlt wird, der im Verhältnis zur Kaufkraft des Käufers (Landes) steht. Der Erlös muss direkt der jeweiligen Bevölkerung zugute kommen, z.B. zugunsten des Ausbaus des Bildungswesens.

29. Korrupte Regimes sind zu isolieren und zu entmachten.

30. Alle Einwohner der Länder haben einer Erwerbsarbeit nachzugehen (mit Ausnahme der Mütter unmündiger Kinder sowie von Kranken bzw. Behinderten) und müssen sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Wenn dies wegen Arbeitslosigkeit (Fehlen einer bezahlten Arbeit) nicht möglich ist, haben die Betroffenen einen Dienst an der Gemeinschaft zu leisten (z.B. Altenpflege, Reinigungsarbeiten in Stadt und Land, Unterstützung jener Mitmenschen, die aufgrund von Gebrechen und Krankheit usw. nicht in der Lage sind, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, usw.). Wer sich weigert, obwohl er dazu in der Lage wäre, erhält vom Staat kein Geld ausbezahlt, sondern lediglich Naturalgaben, damit die Ernährung und einfachste Unterkunft sichergestellt ist (sogenannte Überlebenshilfe).

31. Das Lohnwesen muss gerecht werden; das Lohnniveau ist nach oben zu begrenzen. Es muss jedem Menschen möglich sein, seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten zu können, wenn er einen vollen Arbeitseinsatz leistet und gutes Bemühen zeigt.

32. Die Menschen sind darüber aufzuklären, dass häufige Wechsel der Sexualpartner schwere gesundheitliche Risiken bergen, wie sich am Beispiel der Verbreitung von Aids klar zeigt. Zu einem grossen Teil sind Kinder die Leidtragenden, entweder weil sie selbst krank sind oder krank geboren werden, oder weil sie zu Waisen werden. Der Wunsch nach Dezimierung der Menschheit durch die Verbreitung tödlicher Krankheiten mag wohl dem Zweck dienen, ist jedoch aus menschlicher Sicht absolut verwerflich. Die Reduktion der menschlichen Population darf einzig und allein auf der Basis von Einsicht und Vernunft erfolgen.

33. Die Belehrung der Menschheit über die Werte der Geisteslehre und die damit verbundenen Erkenntnisse ist von grundlegender Wichtigkeit, denn solange die Menschen den Irrlehren der Religionen verfallen sind, wird es kaum möglich sein, dass in den einzelnen Ländern die richtigen und nachhaltigen Massnahmen ergriffen werden. Auch Frieden unter den Menschen und den Völkern wird nicht möglich sein, solange die Religionen die Menschen unselbständig und von sich bzw. ihren Göttern abhängig behalten.

34. Da die Geisteslehre-Schriften bewusst in deutscher Sprache verfasst sind, weil in keiner anderen irdischen Sprache alle Feinheiten derart präzise erklärt werden können, soll die deutsche Sprache zur allgemeingültigen Weltsprache erhoben werden, nebst der natürlich alle anderen bisherigen Sprachen weiterhin erhalten bleiben und gepflegt werden sollen.
 

Soweit eine kurze Auflistung von Massnahmen, die alle notwendig sind, um den Kampf gegen die Überbevölkerung erfolgreich und human durchführen zu können. Eine sehr konzentrierte Liste, hinter der sich eine grosse Zahl von Denk- und Handlungsschritten verbirgt, was unweigerlich zur Frage führt: «Und wo bzw. womit sollen wir beginnen?» – Nun, wie seit alters her und bis in alle Zukunft ist und bleibt es die Aufgabe jedes einzelnen vernünftigen und verantwortungsbewussten Menschen, mit jeder Art von Veränderung und Verbesserung bei sich selbst zu beginnen. Jeder Mensch, der die Dringlichkeit und Gefahr des Überbevölkerungsproblems erkannt hat, ist aufgerufen, nach bestem Können und Vermögen die von uns vorgeschlagenen Massnahmen einzuhalten (mit Ausnahme des 7-Jahres-Zyklus). Dieser Aufruf richtet sich insbesondere auch an alle in verantwortlichen und massgebenden Positionen stehenden Menschen, auf dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst werden und darauf hinwirken, dass das Verständnis für Bevölkerungsstopp-Massnahmen stetig wächst.

Man bedenke: Mit jeder Milliarde Menschen weniger steigt die Lebensqualität, und durch die Einsicht in die Notwendigkeit der weltweiten und langfristigen Massnahmen steigt auch die Chance, dass sich in der Weltgemeinschaft ein ‹Wir-Gefühl› entwickelt. In einer Welt ohne Überbevölkerung werden sich die Menschen wieder freuen, Mitmenschen anzutreffen, weil diese nicht mehr in Massen wie in Bienenstöcken über- und nebeneinander leben und gegenüber den Nöten und Sorgen der Nächsten gleichgültig geworden sind.

Die Menschen der Erde haben es in der Hand, welchen Weg sie wählen wollen, ob einen aufgezwungenen (durch Hunger, Elend, Katastrophen, usw.), oder einen selbst gewählten (durch den Gebrauch von Vernunft, Einsicht und Selbstverantwortung). Es gilt nun, sich nicht einschüchtern zu lassen durch den Aufschrei all jener Kurzdenkenden und Vernunftlosen, die den Ernst der Lage nicht erkennen oder erkennen wollen und einem Egoismus oder Falschhumanismus frönen, der zwangsläufig zu Not und Elend führt. Solche Menschen erkennen nicht, dass die von uns vorgeschlagenen Massnahmen wirklich human sind,

- weil sie für alle Menschen einheitlich Gültigkeit haben;

- weil sie ein Ziel, das im Interesse aller auf der Erde lebenden zukünftigen Generationen liegt, in der kürzest möglichen Zeit erreichbar machen;

- weil damit eine gigantische Bildungskampagne verbunden ist, die alle Menschen der Erde zu mündigen und freien Bürgerinnen und Bürgern machen will;

- weil nicht einfach fatalistisch akzeptiert wird, dass Milliarden Menschen weiterhin in völlig menschenunwürdigen Umständen (Slums, extreme Armut, Vergiftung, usw.) dahinvegetieren sollen;

- weil niemandem, der geboren wurde, seine Daseinsberechtigung streitig gemacht wird.

Sie erkennen nicht, dass, wenn wir jetzt nicht handeln, uns in der näheren Zukunft unhumane Massnahmen drohen, weil – aufgrund der stetig anwachsenden Auswirkungen der Überbevölkerung – das Klima immer verrückter spielt und die Versorgung der Menschen mit den Gütern des täglichen Lebens immer schwieriger wird, und weil wegen dem Kampf ums nackte Überleben vielerorts das soziale Gefüge ausser Rand und Band gerät. Wie eine Prophezeiung besagt, ist es leider nicht auszuschliessen, dass Regierungen beginnen werden, radikale und unhumane Massnahmen zu verhängen und mit Gewalt durchzusetzen. Solche Massnahmen könnten sogar die Verhängung der Todesstrafe bei unerlaubter Nachkommenszeugung umfassen – eine furchtbare Perspektive. Deshalb sollten wir wirklich alles daransetzen, dass es nie zu solchen schrecklichen Ausartungen kommen wird.
 

Jeder Mensch ist aufgerufen, sich eigene Gedanken zu machen über das Obgenannte und mit wachem Kopf die schleichenden Veränderungen im Zusammenhang mit dem Bevölkerungswachstum wahrzunehmen. Bilder von Megastädten oder verqualmten Industriegebieten usw. sind als das zu erkennen, was sie wirklich zeigen: Geschwüre und Krankheitsbilder unserer Zivilisation, wo die Menschen im Gehetze des Alltags die Pflege des inneren Wachstums aus den Augen verloren haben.

Wir müssen uns bewusst werden, dass uns harte und entbehrungsreiche Jahre bevorstehen, denn in vielen Dingen werden wir umdenken und Einschränkungen auf uns nehmen müssen. Aber wenn wir uns immer wieder vergegenwärtigen, dass wir zum Wohle des Planeten, der Fauna und Flora handeln, und daraus abgeleitet auch zum Wohle unserer Kinder und Kindeskinder, dann wird alles erträglich. Und somit schliesst sich der Kreis, denn erinnern wir uns: Wir werden dereinst als unsere Kindeskinder wieder über Mutter Erde wandeln und die Früchte unserer heutigen Anstrengungen ernten – hoffentlich im Positiven!
 

Veröffentlicht im Februar 2008 in ‹FIGU-Sonder-Bulletin› Nr. 41
 

http://www.figu.org/ch/verein/periodika/sonder-bulletin/2008/nr-41/bevoelkerung